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Mick67Ich glaube, die kommt immer.
Man sollte diese besch… Buchpreisbindung endlich abschaffen.
Okay, ich werde es versuchen
Halte die grundsätzlich für sehr sinnvoll.
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WerbungBullittIch habe hier ein nagelneues und noch eingeschweißtes Buch und weiß nicht so recht, wie ich es an den Mann bringen soll. Für den Originalpreis bekomme ich es garantiert nicht los. Da bestellen die Leute doch lieber gleich bei Amazon oder gehen in den Laden. Zu einem günstigeren Festpreis darf ich es nicht anbieten, deshalb wollte ich wissen, ob ich es als 1 €-Auktion anbieten darf. Ansosnten muss ich so tun, als wäre es gebraucht, was auch doof wäre.
Weshalb versuchst du es nicht über Amazon MP? Du kannst es dort einstellen unter ‚Gebraucht wie neu‘ und fügst in der Beschreibung etwas wie „verlagsneues Exemplar, OVP etc“ ein. Jedem ist dann klar, in welchem Zustand dein Buch ist und es gibt keine Probleme mit der Buchpreisbindung. Unter Umständen bekommst du da mehr Geld, als bei Ebay. Nur so eine Idee.
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Die Buchpreisbindung gilt nur für den gewerblichen Handel. Wenn ich ein Buch nicht brauchen kann, dann kann ich es für jeden Preis verkaufen, den ich gerne dafür hätte bzw.für den ich einen Käufer finde.
edit: …wobei ich natürlich auch dann unter „gewerblich“ falle, wenn ich z.B.einen identischen Titel zwanzigfach verkaufen möchte. das ist hier aber offensichtlich nicht der fall.
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tolomoquinkolomWeshalb versuchst du es nicht über Amazon MP? Du kannst es dort einstellen unter ‚Gebraucht wie neu‘ und fügst in der Beschreibung etwas wie „verlagsneues Exemplar, OVP etc“ ein. Jedem ist dann klar, in welchem Zustand dein Buch ist und es gibt keine Probleme mit der Buchpreisbindung. Unter Umständen bekommst du da mehr Geld, als bei Ebay. Nur so eine Idee.
Ja, wie weiter vorne schon gesagt, habe ich das ja auch schon überlegt. Wenn´s ginge, würde ich es natürlich schon ganz gerne als „neu“ deklarieren. Ist aber auf jeden Fall eine Option.
Art VandelayDie Buchpreisbindung gilt nur für den gewerblichen Handel. Wenn ich ein Buch nicht brauchen kann, dann kann ich es für jeden Preis verkaufen, den ich gerne dafür hätte bzw.für den ich einen Käufer finde.
edit: …wobei ich natürlich auch dann unter „gewerblich“ falle, wenn ich z.B.einen identischen Titel zwanzigfach verkaufen möchte. das ist hier aber offensichtlich nicht der fall.
Ja, würde nur eins anbieten. Okay, prima. Habe es gerade eingestellt. Danke für die Info!
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ich habe zwar noch keinen ärger mit Ebay aber zumindest eine frage deren antwort möglichen ärger vermeiden kann
habe 2 zum sofort kauf ausgeschriebene, von mir gesuchte, singles gesehen
leider ein wenig zu teuer für mich. nun habe ich dem ersten anbieter einen preisvorschlag gemacht, denke dies ist die weniger heikle sache. entweder er nimmt sie an, gut oder wir lassen das geschäft.
der andere anbieter hatte diese möglichkeit (preisvorschlag) nicht angeboten, ihm habe ich einfach eine anfrage gesendet mit meiner preisvorstellung. auf was muss ich in solchen fällen achten, besonders beim zweiten anbieter?--
Ich bin ein Arbeiter der Liebe, ich habe immer VollbeschäftigungWenn der zweite Dir ein Geschäft außerhalb eBays vorschlägt, dann hast Du im Falle späterer Reklamation weniger Möglichkeiten ihn „gefügig zu machen“. Ich glaube aber eh nicht, dass er auf Deinen Vorschlag überhaupt reagieren wird.
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Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!Ich habe am 20. Oktober ein Buch bei ebay.com ersteigert, was immernoch nicht eingetroffen ist. Abgeschickt ist es wohl, habe auch schon eine positive Bewertung erhalten, nur das Buch selbst ist leider noch nicht da. Es handelt sich dabei um den sehr schweren Wälzer „Country: The Music and the Musicians“, also nicht gerade ein kleines Taschenbuch. Kann es aufgrund der Größe und des Gewichts mit dem Zoll zusammenhängen oder muss ich mir das Teil langsam abschminken, weil es verschollen ist? Hab eich ggf. Aussicht auf Erstattung?
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BullittHab eich ggf. Aussicht auf Erstattung?
Immer unter dem Vorbehalt, ein juristischer Laie zu sein: Anspruch auf Erstattung hat bei Verlust der Versender, Du kannst aber natürlich von ihm den Kaufpreis zurück verlangen.
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Is this my life? Or am I just breathing underwater?Mit anderen Worten: Natürlich solltest Du Dein Geld zurück kriegen, wenn Du die Sache nie bekommst.
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Is this my life? Or am I just breathing underwater?BullittIch habe am 20. Oktober ein Buch bei ebay.com ersteigert, was immernoch nicht eingetroffen ist. Abgeschickt ist es wohl, habe auch schon eine positive Bewertung erhalten, nur das Buch selbst ist leider noch nicht da. Es handelt sich dabei um den sehr schweren Wälzer „Country: The Music and the Musicians“, also nicht gerade ein kleines Taschenbuch. Kann es aufgrund der Größe und des Gewichts mit dem Zoll zusammenhängen oder muss ich mir das Teil langsam abschminken, weil es verschollen ist? Hab eich ggf. Aussicht auf Erstattung?
Per surface mail kann das Buch sehr wohl noch kommen. Ich kenne allemal sechswöchige Fristen, wenn nicht länger. Ein paar Wochen unterwegs, dann ein, zwei Wochen beim Zoll, dann kommt es so langsam.
Mittlerweile dürften dann aber die neuen Zollbestimmungen mit den höheren Freigrenzen gelten, oder?--
FAVOURITESOK, danke für die Hinweise! Dann warte ich erst nochmal weiter. Soo teuer war das Buch nicht, von daher dürfte ich eigentlich nicht mit der Freigrenze kollidieren.
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BullittIch habe am 20. Oktober ein Buch bei ebay.com ersteigert, was immernoch nicht eingetroffen ist. Abgeschickt ist es wohl, habe auch schon eine positive Bewertung erhalten, nur das Buch selbst ist leider noch nicht da. Es handelt sich dabei um den sehr schweren Wälzer „Country: The Music and the Musicians“, also nicht gerade ein kleines Taschenbuch. Kann es aufgrund der Größe und des Gewichts mit dem Zoll zusammenhängen oder muss ich mir das Teil langsam abschminken, weil es verschollen ist? Hab eich ggf. Aussicht auf Erstattung?
Nach meiner Kenntnis sieht es so aus:
Ob ein Verkäufer einen auf dem Postweg verlorenen Artikel ersetzen müssen, hängt u.a. davon ob, ob er gewerblich handelt. In diesem Fall greift §474 BGB, der den §447 wirkungslos macht. Demnach fände der Gefahrenübergang erst mit der Auslieferung an dich statt.
Da ich aber Laie bin, ist dies nur eine Meinung, und in gar keinem Fall eine Rechtsberatung.--
And all the pigeons adore me and peck at my feet Oh the fame, the fame, the fameBullit, wie otis bereits sagte, kann es tatsächlich mal 6 (oder sogar 8 Wochen) dauern. Bei mir sind auch schon Päckchen unter der Grenze beim Zoll gelandet. Die üblichen Verzögerungen der Vorweihnachtszeit darfst Du auch nicht vergessen. Ich warte selbst übrigens auch schon vier Wochen auf ein Buch, das ich in den USA bestellt habe (When The Cat’s Away von Kinky Friedman, gebundene Erstausgabe in perfektem Zustand, yeah!).
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Ebay hat meine Versteigerung von der DVD Strassen in Flammen gestrichen – jugendgefährdend. Dabei half mir Turbolister sogar beim Ausfüllen der Auktions-Formulare. Mal gucken was der Helpdesk antwortet – wenn überhaupt.
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If you talk bad about country music, it's like saying bad things about my momma. Them's fightin' words.2 CDs vom gleichen Verkäufer ergattert, pro Auktion wollte der 2,50 € Versandkosten, ich hingeschrieben, dass ja jetzt wohl einmal Versandkosten entfallen und ich gleich nach seinem ok überweisen werde. Als Antwort kam, dass das Porto ja so teuer ist und er aber doch einen Euro nachlassen würde. Ich habe jetzt seine Forderung beglichen, leider verliert er dadurch seine 100% positiven Bewertungen durch meine zwei negativen nach Abschluss der Handels…
Deppen anyway
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Schlagwörter: Ebay
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