Bob Dylan

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  • #301445  | PERMALINK

    gypsy-tail-wind
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    Biomasse

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    Beiträge: 67,735

    Gehören die Aufnahmen auf CD-Rs drei und vier überhaupt Sony? Die sind ja eh längst im Umlauf.

    --

    "Don't play what the public want. You play what you want and let the public pick up on what you doin' -- even if it take them fifteen, twenty years." (Thelonious Monk) | Meine Sendungen auf Radio StoneFM: gypsy goes jazz, #156 – Benny Golson (1929–2024) – 29.10.2024 – 22:00 / #157 – 12.11.2024 – 22:00 / #158 – 19.12.2024 – 20:00 | Slow Drive to South Africa, #8: tba | No Problem Saloon, #30: tba
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    #301447  | PERMALINK

    nail75

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    gypsy tail windGehören die Aufnahmen auf CD-Rs drei und vier überhaupt Sony? Die sind ja eh längst im Umlauf.

    Diese VÖ wirft mehr Fragen auf, als ich beantworten kann.

    Der Rolling Stone hat inzwischen nachgezogen aber nach meinem Kenntnisstand enthält der Artikel mehrere Fehler:

    http://www.rollingstone.de/news/meldungen/article358566/bob-dylan-86-songs-auf-the-50th-anniversary-collection-veroeffentlicht.html

    1. Nach der Veröffentlichung bislang unveröffentlichter Aufnahmen sind diese 70 Jahre und nicht 20 Jahre geschützt, jedenfalls sobald die EU-Richtlinie umgesetzt ist. Wie es nach bisherigem Recht war, weiß ich nicht, ich vermute aber 50 Jahre ab Veröffentlichung.
    2. Bob Dylans Debütalbum ist gemeinfrei, siehe beispielsweise:
    http://www.amazon.de/Bob-Dylan-Original-Debut-Album/dp/B009HRFEEO/ref=sr_1_sc_6?ie=UTF8&qid=1357648925&sr=8-6-spell
    3. Es ist fraglich, ob die Veröffentlichung rechtzeitig erfolgt ist, denn eigentlich waren die betreffenden Aufnahmen 50 Jahre unveröffentlicht, bevor sie nach Ablauf der Frist herauskamen. Dennoch bin ich mir hier nicht vollkommen sicher, da gibt es vielleicht rechtliche „Fallen“.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #301449  | PERMALINK

    gypsy-tail-wind
    Moderator
    Biomasse

    Registriert seit: 25.01.2010

    Beiträge: 67,735

    Die Majors sind jedenfalls zu einem jämmerlichen Häufchen geschrumpft, das zeigen solche Aktionen einmal mehr.

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    #301451  | PERMALINK

    redbeansandrice

    Registriert seit: 14.08.2009

    Beiträge: 13,680

    ohne was von Jura zu verstehen, find ich es auch irgendwie irritierend, dass hier jetzt plötzlich das Aufnahmedatum (und nicht die Veröffentlichung) so eine Rolle spielen soll, kann mich nicht erinnern, das schonmal in dem kontext gesehen zu haben

    --

    .
    #301453  | PERMALINK

    roseblood

    Registriert seit: 26.01.2009

    Beiträge: 7,089

    Was ist das denn für ein blödes Gesetz?

    nail75
    2. Bob Dylans Debütalbum ist gemeinfrei, siehe beispielsweise:
    http://www.amazon.de/Bob-Dylan-Original-Debut-Album/dp/B009HRFEEO/ref=sr_1_sc_6?ie=UTF8&qid=1357648925&sr=8-6-spell

    Warum? Das Album existiert doch nun schon regulär seit über 50 Jahren. Wieso ist es gemeinfrei? So wie ich den ganzen Spaß verstanden habe, sind gemeinfrei nur jene Lieder, die innerhalb von 50 Jahren nicht veröffentlicht wurden.

    --

    #301455  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,885

    Ja, aber hier handelt es sich noch um Aufnahmen, die wohl noch nach altem Recht beurteilt werden müssen, wobei die Frist auch für veröffentlichte Aufnahmen 50 Jahre beträgt. Sony bestreitet jedenfalls nicht, dass das Debütalbum inzwischen gemeinfrei ist. Erst wenn ein deutsches Gesetz in Kraft ist, werden wir sehen, wie „Altaufnahmen“ behandelt werden. Aber eigentlich gilt: was mal gemeinfrei ist, wird nicht mehr geschützt.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #301457  | PERMALINK

    Anonym
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    nail75Unklar. Es kommt auf die Umsetzung an. Die EU-Richtlinie ist relativ eindeutig, dass fünfzig Jahre alte unveröffentlichte Aufnahmen gemeinfrei sind. Auch nach der Verlängerung der Schutzfrist veröffentlichter Aufnahmen auf 70 Jahre.

    Welchen Sinn hat denn dann die neue Frist, beziehungsweise was erhoffen sich die Unterhaltungskonzerne von dieser „Schutzfrist“ wenn sie so oder so nach 50 Jahren gemeinfrei sind?

    --

    #301459  | PERMALINK

    j-w
    Moderator
    maximum rhythm & blues

    Registriert seit: 09.07.2002

    Beiträge: 40,415

    Sehr schon in dem ebay-Angebot ist folgender Satz, der sich an internationale Bieter richtet:

    I will bespeak this with the buyer if he comes from Germany.

    --

    Staring at a grey sky, try to paint it blue - Teenage Blue
    #301461  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,885

    McGeadyWelchen Sinn hat denn dann die neue Frist, beziehungsweise was erhoffen sich die Unterhaltungskonzerne von dieser „Schutzfrist“ wenn sie so oder so nach 50 Jahren gemeinfrei sind?

    Sind sie dann nicht mehr, wenn der Bundespräsident das neue deutsche Gesetz (das irgendwann kommt) unterzeichnet hat und die Schutzfrist 70 Jahre beträgt. Aber eine EU-Richtlinie gilt nie direkt, sondern muss immer durch den nationalen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Was in der EU-Richtlinie steht, „zwingt“ zwar den nationalen Gesetzgeber zum Handeln, aber hat keine direkten Rechtsfolgen für Menschen oder Unternehmen.

    j.w.Sehr schon in dem ebay-Angebot ist folgender Satz, der sich an internationale Bieter richtet:

    Lass uns das mal bespeaken.

    --

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    #301463  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

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    Beiträge: 0

    nail75Sind sie dann nicht mehr, wenn der Bundespräsident das neue deutsche Gesetz (das irgendwann kommt) unterzeichnet hat und die Schutzfrist 70 Jahre beträgt. Aber eine EU-Richtlinie gilt nie direkt, sondern muss immer durch den nationalen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Was in der EU-Richtlinie steht, „zwingt“ zwar den nationalen Gesetzgeber zum Handeln, aber hat keine direkten Rechtsfolgen für Menschen oder Unternehmen.

    Ja, das ist mir schon klar. Klang bei dir Oben aber so, als würde es auch bei der Umsetzung eben keine wesentlichen Veränderungen geben, also dass die 50 Jahre so oder so bestehen blieben. Vor dem Hintergrund hatte ich mich eben gefragt, warum die Konzerne dann auch die Erhöhung bestanden haben. Vielleicht habe ich es aber auch falsch verstanden.

    --

    #301465  | PERMALINK

    gypsy-tail-wind
    Moderator
    Biomasse

    Registriert seit: 25.01.2010

    Beiträge: 67,735

    Ich bin bisher stets davon ausgegangen, dass das Gesetz nicht rückwirkend gültig wird, dass also Aufnahmen bis 1962 weiterhin nicht mehr geschützt sind, während diejenigen von 1963 eben nicht 2013 sondern 2033 schutzfrei sein werden.

    Wie sich das mit Aufnahmedaten bzw. Veröffentlichungsdaten verhält, ist mir dabei völlig unklar. Neues Material, das 2013 erstmals erscheint, müsste ja bis 2083 geschützt sein, wenn das Veröffentlichungsdatum gilt (woran ich zweifle, sowas habe ich noch nie gelesen in all den Debatten).

    Ob Sony nun – gemäss diesem (vermutlich falschen oder unzulänglichen) Verständnis – diese Aufnahmen jetzt rasch veröffentlicht oder nicht, würde dann gar keine Rolle spielen. Aber irgendwelche findigen und überbezahlten Juristen von SonyTimeWarnerBMGUniversalEMI sehen das wohl anders.

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    #301467  | PERMALINK

    nail75

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    Beiträge: 44,885

    McGeadyJa, das ist mir schon klar. Klang bei dir Oben aber so, als würde es auch bei der Umsetzung eben keine wesentlichen Veränderungen geben, also dass die 50 Jahre so oder so bestehen blieben. Vor dem Hintergrund hatte ich mich eben gefragt, warum die Konzerne dann auch die Erhöhung bestanden haben. Vielleicht habe ich es aber auch falsch verstanden.

    Nein. Man muss unterscheiden zwischen veröffentlichten und bislang unveröffentlichten Aufnahmen.

    Veröffentlichte Aufnahmen: 70 Jahre ab Veröffentlichung (bislang 50)
    Unveröffentlichtes: Schutz erlischt 50 Jahre nach Aufnahme

    Siehe auch:
    http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #301469  | PERMALINK

    gypsy-tail-wind
    Moderator
    Biomasse

    Registriert seit: 25.01.2010

    Beiträge: 67,735

    nail75Nein. Man muss unterscheiden zwischen veröffentlichten und bislang unveröffentlichten Aufnahmen.

    Veröffentlichte Aufnahmen: 70 Jahre ab Veröffentlichung (bislang 50)
    Unveröffentlichtes: Schutz erlischt 50 Jahre nach Aufnahme

    Siehe auch:
    http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html

    Okay, das klärt dann auch meine Verwunderung – das ist mir in der Tat neu!

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    #301471  | PERMALINK

    redbeansandrice

    Registriert seit: 14.08.2009

    Beiträge: 13,680

    danke, nail! und dann ist es jetzt wirklich 2063 bzw 2083, oder?

    --

    .
    #301473  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    Ja, ok, ich verstehe es nun.

    --

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