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Anonym
Inaktiv
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nail75Unklar. Es kommt auf die Umsetzung an. Die EU-Richtlinie ist relativ eindeutig, dass fünfzig Jahre alte unveröffentlichte Aufnahmen gemeinfrei sind. Auch nach der Verlängerung der Schutzfrist veröffentlichter Aufnahmen auf 70 Jahre.
Welchen Sinn hat denn dann die neue Frist, beziehungsweise was erhoffen sich die Unterhaltungskonzerne von dieser „Schutzfrist“ wenn sie so oder so nach 50 Jahren gemeinfrei sind?
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