Re: Bob Dylan

#301455  | PERMALINK

nail75

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Ja, aber hier handelt es sich noch um Aufnahmen, die wohl noch nach altem Recht beurteilt werden müssen, wobei die Frist auch für veröffentlichte Aufnahmen 50 Jahre beträgt. Sony bestreitet jedenfalls nicht, dass das Debütalbum inzwischen gemeinfrei ist. Erst wenn ein deutsches Gesetz in Kraft ist, werden wir sehen, wie „Altaufnahmen“ behandelt werden. Aber eigentlich gilt: was mal gemeinfrei ist, wird nicht mehr geschützt.

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