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gollumIch weigere mich zurzeit daran zu glauben, dass die Anklage quasi ausschließlich auf ein für hiesige Verhältnisse recht kurz geratenes Gutachten baut
Die verkürzt auf 5 Seiten zusammengefassten tragenden Gründe des LG attestieren der StA darin heute ein glattes Ungenügend.
In der von dir erwähnten Pressemitteilung spricht das Gericht davon, dass das Gutachten das „wesentliche Beweismittel“ der Anklage sei. Wir haben doch eine riesige Zahl von Beweismitteln in Form von Bildern, Videos, Zeugenaussagen und Akten. Dieselbe Frage stellst du ja oben. Wie kann das denn sein?
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.