Startseite › Foren › Verschiedene Kleinode von Bedeutung › News & Gossip › Katastrophe bei der Duisburger Love Parade › Re: Katastrophe bei der Duisburger Love Parade
Anonym
Registriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
Ich weigere mich zurzeit daran zu glauben, dass die Anklage quasi ausschließlich auf ein für hiesige Verhältnisse recht kurz geratenes Gutachten baut, dass ein (angesehener) Experte dieser technisch-mathematischen Fachrichtung verfasst hat, der von der StA mit dem deutschen Strafprozessrecht wohl nicht ausreichend vertraut gemacht wurde. Schon wegen der deutlich kritischen Rückfragen der Kammer an Keith Still im Frühjahr 2015 haben bei der StA um 5 vor 12 alle Alarmglocken geläutet.
In Kürze wird der 460 Seiten lange Nichtzulassungsbeschluss des LG Duisburg zu lesen sein. Warum die Auswertung von 50 Terrabyte Daten, ca. 1000 Stunden Videomaterial aus unterschiedlichsten Blickwinkeln und die Vernehmung von mehr als 3000 Zeugen in 4 Jahren Ermittlungsarbeit von 6 Staatsanwälten und 90 Polizisten eine schlüssige Anklage gegen X und Y nicht zulassen, wird darin hoffentlich auch begründet werden müssen (und andererseits, warum in der Anklage die pol. Anordnungen des Einsatzleiters ab ca. 15 Uhr über Zuströme und Sperrungen nach Ansicht der StA keine mitursächlich fahrlässige Rolle spielen sollen).
Selbst wenn es am Ende eines langen Prozesses zu keinem persönlichen Schuldspruch kommen sollte, wankt das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht, wenn jeder sehen konnte, dass alles versucht wurde, um diese verhängnisvollen Schlampereien in Planung und Durchführung gerichtsfest zu dokumentieren. Die verkürzt auf 5 Seiten zusammengefassten tragenden Gründe des LG attestieren der StA darin heute ein glattes Ungenügend.
--