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fincky87[…] Geht es hier um Hehlerei oder um Musik? […]
Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an einen zuvor begangenen Diebstahl. Die Hehlerei ist im deutschen Strafrecht in § 259 StGB geregelt. Es geht dabei um den Sachverhalt, dass jemand eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem Dritten verschafft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Da Sachen nach § 90 BGB nur körperliche Gegenstände sind, ist eine Hehlerei etwa an Daten nicht möglich. Auch der Versuch der Hehlerei ist in Deutschland strafbar, § 259 Abs. 2 StGB. Zwei Qualifikationstatbestände (§§ 260 und 260a StGB) bestehen für die gewerbsmäßige und die Bandenhehlerei.
Bei deiner seltsamen Auslegung des Wortes „Abzocke“ wundert es mich allerdings nicht wirklich :lol:
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