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close-to-the-edgeIch akzeptiere Rücksendeanträge zwar eigentlich immer, um keine schlechte Bewertung einzufangen, aber ich dachte immer, mit dem Vermerk „Privatverkauf nach EU Recht“ hätte der Käufer nur dann Anspruch auf Rückabwicklung, wenn ein Mangel vorliegt. Es geht hier schließlich um gebrauchte Dinge.
Ich werde da morgen nochmal bei ebay nachhaken aber nützen wird das auch wohl nichts da die Rückgabe schon automatisch gestartet wurde.
Sowas hatte ich in 16 Jahren als Verkäufer auch noch nicht: „Der Klang dieser CD ist dem hohen Preis gegenüber nicht ebenbürtig.“ Klar,ist die Schuld des Verkäufers…