Antwort auf: eBay

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Ich akzeptiere Rücksendeanträge zwar eigentlich immer, um keine schlechte Bewertung einzufangen, aber ich dachte immer, mit dem Vermerk „Privatverkauf nach EU Recht“ hätte der Käufer nur dann Anspruch auf Rückabwicklung, wenn ein Mangel vorliegt. Es geht hier schließlich um gebrauchte Dinge.

Was aber auch klar ist. Es gibt nun mal einen ganz kleinen Prozentsatz an Idioten. Dafür gibt es aber im Gegenzug auch sehr viele richtig nette Kontakte.

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