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gipetto… ganz stark!
+1
… Und was für ein unfassbares Ende, das ich juristisch noch einmal nachvollziehen muss…
Der Täter ist nicht strafmündig, weil unter 14 Jahre.
Die Eltern haben zwar „Strafvereitelung“ begangen, aber wer das zugunsten eines Angehörigen tut, bleibt straffrei.
Warum waren diese beiden so unterschiedlichen Jungs überhaupt miteinander befreundet?
Wenn ich mich da an meinen Freundeskreis in dem Alter erinnere, könnte ich mir dieselbe Frage stellen…
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Software ist die ultimative Bürokratie.