Antwort auf: Electric Light Orchestra (ELO) – Jeff Lynne

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speed-turtle

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summersurferAlso….. Mein Geld hat Eventim, nicht der Veranstalter. Wenn der Veranstalter das Konzert absagt, haftet mein Vertragspartner, nicht dessen Vertragspartner.

Das ist wohl der Knackpunkt, weil Eventim ja bloß die Gebühren behält, die sie selbst noch oben drauf schlagen, und den eigentlichen Originalpreis an die Veranstalter weiterleiten, weshalb Anwälte derzeit die „Bringschuld“ eher bei den Veranstaltern sehen. Was sie dabei ÜBERsehen ist, dass selbst Veranstalter mit eigenem Vertrieb i.d.R. keinen Zugriff auf externe Ticketsysteme haben, die dort gekauften Tickets also gar nicht über das eigene System stornieren können, weshalb die Erstattung schon aus ganz praktischen Gründen nur auf demselben Weg erfolgen kann wie zuvor auch die Zahlung. Für mich klingt das logisch, aber offenbar versuchen gerade nicht wenige Eventim-Kunden, die z.B. Theaterkarten gekauft hatten, sich ihr Geld ohne diesen (im dem Fall ja ursprünglich sogar selbst gewählten) Umweg direkt bei den Theatern zurückzuholen und werden anwaltlich anscheinend auch in diesem Sinne beraten. Da gibt es möglicherweise noch Abstimmungsbedarf zwischen „Anbietern“ und professionellen „Vermittlern“.
Was aber ganz sicher nicht rechtens sein kann ist die unterschiedliche Auslegung der vom Veranstalter festgelegten Erstattungsregeln. Sollte es für ein und dieselbe Veranstaltung tatsächlich von Eventim Geld zurückgeben und von Ticketmaster lediglich Gutscheine, würde ich als Ticketmasterkunde jetzt jedenfalls auch die Kanzlei meines Vertrauens kontaktieren.

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Musik ist nicht was sie ist, sondern was sie den Menschen bedeutet. (Simon Rattle)