Antwort auf: Duffy

#11061695  | PERMALINK

hal-croves
אור

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nicht_vom_forumDa will ich auf der dürftigen Faktenlage nicht spekulieren. Vielleicht war ja Angst oder subjektive Ausweglosigkeit ausreichend, um sich bei den (unterstellten) Kontrollen gefügig zu verhalten. Deswegen auch mein Verweis auf den Fall Kampusch.

Sorry, but this misses my point. Wenn eine Person beim Einchecken an einem Flughafen in der beschriebenen Weise auffällt, ist es die Pflicht der Sicherheitsbeamten, diese Person zu separieren, genauer zu befragen und im Zweifel an der Weiterreise zu hindern. Gefügigkeit reicht da nicht, sondern man muss objektiv reisefähig sein. Und eine betäubte Person ist definitiv nicht reisefähig.

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"Edle, freie Unbefangenheit bei Allem. ... Alle übrigen Vollkommenheiten sind der Schmuck unsrer Natur; sie aber ist der der Vollkommenheiten selbst. ... Sie ist mehr als Leichtigkeit, sie geht bis zur Kühnheit: sie setzt Ungezwungenheit voraus und fügt Vollkommenheit hinzu. Ohne sie ist alle Schönheit todt, alle Grazie ungeschickt: sie ist überschwenglich, geht über Tapferkeit, über Klugheit, über Vorsicht, ja über Majestät." (Baltasar Gracián) =>mehr<=