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Anonym
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Gott, Reino, sei doch nicht so begriffsstutzig (und versuch mal, die Zunge in Deine linke Backentasche, alternativ den Daumen woanders hin, zu stecken):
Artikel 71 der UN Charta besagt, dass Gitarrengegniedel über 60 Sekunden, welches darüber hinaus gegen das Reinheitsgebot der unzulässigen Vermischung aus Jazz- und Rockzutaten in kunstgewerblicher Absicht verstösst, mit schweren Sanktionen gegen die Nation zu ahnden ist, die so etwas zuläßt, und
Artikel 2 der internationalen Popkulturordnung von 1976 verbietet darüber hinaus (auch rückwirkend!) jedwede Anwandlung, den eigenen Scheiss ernst zu nehmen und dies mit Gegniedel und Temperenzlergebaren zu untermauern.
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