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MistadobalinaOb es eins ist, wird das Gericht feststellen. Jedenfalls ist es schon ein bisschen peinlich für die Band. Es ist ja nicht der erste Vorwurf.
Ich kann da nur entfernte Ähnlichkeiten feststellen, höre gerade mal nach. Da gibt es viel frappierendere Beispiele. Die ich aber jetzt lieber nicht nenne, sonst diskutieren wir hier 100 Seiten lang. So ist mein Eindruck, sollen das eben Richter entscheiden (ich muss allerdings einräumen, dass ich einiges darum geben würde, bei der Verhandlung Mäuschen sein zu können…).
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WerbungaristonGibt es überhaupt Lächerlicheres als Plagiatsvorwürfe in der Popmusik? Als wäre nicht schon jede halbwegs simple Ton- und/oder Harmoniefolge zigtausendmal durchdekliniert worden… Gähn. Viva la Vida bleibt ein toller Popsong mit einem schönen Text, und Satriani bleibt ein geltungssüchtiger Dudler.
Das klingt ein wenig danach, als hätte Popmusik per se nichts mehr zu sagen bzw. innovative Ansätze zu bieten. Dem ist glücklicherweise nicht so.
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Hold on Magnolia to that great highway moon
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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fokaIch kann da nur entfernte Ähnlichkeiten feststellen, höre gerade mal nach. Da gibt es viel frappierendere Beispiele. Die ich aber jetzt lieber nicht nenne, sonst diskutieren wir hier 100 Seiten lang. So ist mein Eindruck, sollen das eben Richter entscheiden (ich muss allerdings einräumen, dass ich einiges darum geben würde, bei der Verhandlung Mäuschen sein zu können…).
Ich würde einiges darum geben, eine der Parteien vertreten zu dürfen. Der Streitwert dürfte sich lohnen. Häufig wird so etwas gesichtswahrend für beide Seiten verglichen.
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songbirdIch würde einiges darum geben, eine der Parteien vertreten zu dürfen. Der Streitwert dürfte sich lohnen. Häufig wird so etwas gesichtswahrend für beide Seiten verglichen.
Ja, wäre spannend. Gerade die musikalisch-juristische Begründung für das Vorliegen eines Plagiats wäre bestimmt ein realsatirischer Brüller.
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Is this my life? Or am I just breathing underwater?
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fokaJa, wäre spannend. Gerade die musikalische Begründung für das Vorliegen eines Plagiats wäre bestimmt ein realsatirischer Brüller.
Glaube nicht, dass da viel gelacht wird.
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Ja, eben.
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Is this my life? Or am I just breathing underwater?
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fokaJa, wäre spannend. Gerade die musikalisch-juristische Begründung für das Vorliegen eines Plagiats wäre bestimmt ein realsatirischer Brüller.
Da die Grundzüge des Urheberrechts in der EU weitgehend angeglichen sind, wird wohl um ähnlich unlustige Abgrenzungen gestritten werden (natürlich alles Off Topic, kann ein Mod ja verschieben):
BGH zum Tonträger-Sampling(20.11.08)
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt.
Die Kläger sind Mitglieder der Musikgruppe „Kraftwerk„. Diese veröffentlichte im Jahre 1977 einen Tonträger, auf dem sich unter anderem das Stück „Metall auf Metall“ befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels „Nur mir“, den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur auf im Jahre 1997 erschienenen Tonträgern eingespielt hat. Dabei haben die Beklagten eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall“ elektronisch kopiert („gesampelt“) und dem Titel „Nur mir“ in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Die Kläger meinen, die Beklagten hätten damit ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt. Sie haben die Beklagten auf Unterlassung, Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zwecke der Vernichtung in Anspruch genommen.
Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht hat zwar – so der BGH – im Ergebnis zu Recht angenommen, dass die Beklagten in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger eingegriffen haben. Die Bestimmung des § 85 Abs. 1 UrhG schützt die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers. Da der Tonträgerhersteller diese unternehmerische Leistung für den gesamten Tonträger erbringt, gibt es keinen Teil des Tonträgers, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre. Ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers ist deshalb bereits dann gegeben, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Das Berufungsgericht hat es jedoch – so der BGH weiter – versäumt zu prüfen, ob die Beklagten sich auf das Recht zur freien Benutzung berufen können. Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Danach kann auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist. Eine freie Benutzung ist allerdings in zwei Fällen von vornherein ausgeschlossen: Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, befähigt und befugt, diese selbst einzuspielen, gibt es für eine Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung. Eine freie Benutzung kommt ferner nicht in Betracht, wenn es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt (§ 24 Abs. 2 UrhG). Das Berufungsgericht wird nun zu prüfen haben, ob die Beklagten sich hinsichtlich des Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger auf das Recht zur freien Benutzung berufen können.
Urteil vom 20. November 2008 – I ZR 112/06 – Metall auf Metall
LG Hamburg – Urteil vom 8. Oktober 2004 – 308 O 90/99
OLG Hamburg – Urteil vom 7. Juni 2006 – 5 U 48/05, GRUR-RR 2007, 3 = ZUM 2006, 758
Karlsruhe, den 20. November 2008
Pressestelle des BundesgerichtshofsUnd brandaktuell (03.12.08) dürfte Gary Moore gerade den Plagiats-Blues kriegen:
Urteil im Plagiatsprozess um „Still got the Blues“
(Pressesprecher: VRiLG Dr. Frank Tholl)Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute über den Plagiatsvorwurf in Sachen „Still got the Blues“ entschieden.
Der Kläger hatte behauptet, das Gitarrensolo in „Still got the Blues“ (1990) sei aus seinem Werk „Nordrach“ (1974) entnommen worden. „Nordrach“ war allerdings seinerzeit nicht auf Tonträger erhältlich, sondern lediglich auf diversen Live-Konzerten und jedenfalls einmal im Radio zu hören gewesen. Der Beklagte hatte dann auch behauptet, „Nordrach“ nicht gekannt zu haben.
Nach Ansicht des Gerichts waren die Übereinstimmungen beider Stücke aber so frappierend, dass von einer Übernahme auszugehen war, zumal das Gericht auch annahm, dass der Beklagte „Nordrach“ gehört haben konnte. Zu klären war auch, ob sich der Beklagte das Stück aus „Nordrach“ über 16 Jahre merken konnte – schließlich gab es keine Tonträger, auf denen man es sich immer wieder anhören hätte können. Der zu dieser Frage gehörte gerichtliche Sachverständige wollte eine solche Gedächtnisleistung eines Musikers nicht ausschließen.Das Gericht hatte jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Übernahme bewusst erfolgte; allerdings stellt auch eine nur unbewusste Übernahme eine Urheberrechtsverletzung dar. Deshalb verurteilte das Gericht den Beklagten und seine Plattenfirma zur Auskunft und Schadensersatzleistung. Den geltend gemachten Unterlassungsanspruch versagten die Richter dem Kläger hingegen. Er hatte nämlich gleichzeitig beantragt, bei der GEMA als Mitkomponist geführt zu werden. Das – so meinte das Gericht – ginge dann doch nicht zusammen: Einerseits an der Auswertung des Songs partizipieren zu wollen, andererseits aber Aufführung und Verbreitung des Werkes verhindern zu wollen.
(Urteil des Landgerichts München I, Az. 21 O 23120/00; nicht rechtskräftig)--
Bei der ersten Entscheidung geht es ja um Samples, deshalb ist das Gary Moore-Beispiel passender. Allerdings würde mich mal die komplette Begründung interessieren, „frappierende Ähnlichkeit“ sagt ja nicht viel aus. Würde ich gerne mal gegenhören, aber wer hat schon was von Gary Moore?;-)
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Is this my life? Or am I just breathing underwater?fokaJa, wäre spannend. Gerade die musikalisch-juristische Begründung für das Vorliegen eines Plagiats wäre bestimmt ein realsatirischer Brüller.
Wieso? Ich habe schon solche Begründungen gelesen sowie auch etliche Sachverständigengutachten. Das ist ganz trockener Stoff, vielleicht für Musikwissenschaftler interessant.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)MistadobalinaWieso? Ich habe schon solche Begründungen gelesen sowie auch etliche Sachverständigengutachten. Das ist ganz trockener Stoff, vielleicht für Musikwissenschaftler interessant.
Ich finde die Vorstellung, über so etwas juristisch zu streiten, grundsätzlich schon mal amüsant. Elemente wie Gitarrensoli aus einem Song zu isolieren, um sie dann auf ihre Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen, entbehrt doch nicht einer gewissen Komik, oder?
Im Forum sieht man teilweise ja ganz gut, welche Blüten solche Versuche treiben. Die Trockenheit der Juristerei ist mir schon bewusst, darin sehe ich ja gerade den Reiz dieser Angelegenheit. Aber ich habe wohl auch einen etwas verschrobenen Humor.:-)
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Is this my life? Or am I just breathing underwater?songbirdWenn man eine derart aufgeblasene und inhaltsleere Platte herausbringt wie Coldplay in diesem Fall, mutet es zumindest etwas merkwürdig an, wenn die wenigen Songstrukturen auch noch abgekupfert erscheinen.
Mit Geltungssucht hat das wenig zu tun, wer geistigen Diebstahl begeht, muss dafür in die Tasche greifen, fertig.Komisch… das, was du so einigen Künstlern vorwirfst, scheint mir immer genau auf deine Beiträge zuzutreffen.
Mein Beitrag sollte andeuten, dass „geistiger Diebstahl“ in der populären Musik ein unhaltbarer Vorwurf ist, denn es gibt kaum einen Song, der nicht irgendwo abgekupfert ist. Can you spell „Oasis“?
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***it's never too late to have a happy childhood***
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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aristonKomisch… das, was du so einigen Künstlern vorwirfst, scheint mir immer genau auf deine Beiträge zuzutreffen.
Ich bin sehr gespannt, ob du mir diese Aussage etwas näher erklären kannst.
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fokaElemente wie Gitarrensoli aus einem Song zu isolieren, um sie dann auf ihre Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen, entbehrt doch nicht einer gewissen Komik, oder?
er kann sich ja nur auf die zweidrei Stellen beziehen wo er diese kleine Melodie spielt, sollieren tut er die restlichen fünfeinhalb Minuten, weshalb der Plagiatsvorwurf mE ja auch Kokolores ist
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out of the bluefokaWenn das ein Plagiat ist, fress ich einen Besen.
Dann wünsch ich dir schon mal guten Appetit.
Natürlich ist nicht das ganze Lied von Satriani geklaut, aber die Zeilen die den Chorus ausmachen sind absolut zu wiederzuerkennen.aristonMein Beitrag sollte andeuten, dass „geistiger Diebstahl“ in der populären Musik ein unhaltbarer Vorwurf ist, denn es gibt kaum einen Song, der nicht irgendwo abgekupfert ist. Can you spell „Oasis“?
Yes, we can.
Wenn man klaut, dann sollte man es richitg tun. Im Vergleich zu anderen hat es Oasis stets geschafft, bis auf „Hello“ von WTSMG.
Sowas schlampiges und evidentes, wie es Coldplay geschafft haben, verdient nur der rechtlichen RÜge.
Im übrigen geh ich mit Songbird konform, dass Coldplay ziemlichen Dünnpfiff produzieren – auch wenn mich gerade der Plagiatie betroffene Song sehr anspricht – und vorliegend zurecht eine richterlichen – Coldplay nachteiligen – Entscheidung rechnen müssen.--
Wenn da Tomaten drin wären, dann wäre es Zwiebelsuppe!HellCreeperDann wünsch ich dir schon mal guten Appetit.
Natürlich ist nicht das ganze Lied von Satriani geklaut, aber die Zeilen die den Chorus ausmachen sind absolut zu wiederzuerkennen.Naja, ich glaube um den Besen komme ich herum. Wie Imposter schon sagte: Ist ziemlich weit hergeholt in diesem Fall. Natürlich ist die Tonabfolge bei diesem schrecklichen Solo von Satriani ähnlich, sehr ähnlich sogar, aber ich würde das im Bereich des Zufalls ansiedeln. Es gibt solche Übereinstimmungen öfter, als man vielleicht bewusst wahrnimmt, bei der Masse an Songs out there. Das ist ja auch so absurd daran: Irgendeiner hat im Endeffekt die Entscheidungshoheit darüber, wann es ein Plagiat ist und wann nicht. Zumindest Vorsatz würde ich hier nicht sehen, aber darauf kommts, glaub ich, gar nicht an. gollum, übernehmen Sie!
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Schlagwörter: Coldplay
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