Startseite › Foren › Kulturgut › Das musikalische Philosophicum › Real, virtuell, optional? – Was ist eine offizielle Veröffentlichung?
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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ClauEs handelt sich um ein Album, welches gegen den Willen des Künstlers veröffentlicht wurde. Jan Wölfer’s Vorschlag würde dieses Problem beheben.
wenn es bei einer Plattenfirma veröffentlicht wurde, dann wurde es offiziell veröffentlicht und ich kann meinen Senf dazu abgeben. Interessiert mich doch nicht, ob der Künstler das wollte oder es sich nach der Aufnahme wieder anders überlegt hat.
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WerbungMongolomAber sicher. Genauso wie das letzte Album von Saul Williams, das es nach wie vor nur als Download über seine HP in verschiedenen Formaten zu erwerben gibt. Wer mir weismachen will, dass hier keine Veröffentlichung stattgefunden hat, hat sich das Unmögliche vorgenommen.
Für mich gilt neben den üblichen Formaten (Vinyl, CD, etc.) alles als „regulär“ veröffentlicht, was der Künstler mir gezielt zum Download bereitstellt, egal ob bezahlt oder umsonst. Sobald ich tricksen muss, um z.B. Songs von MySpace zu rippen, sehe ich es nicht als VÖ an. Einen Tausch der Formel „Emailadresse gegen Dateien“ z.B. schon. Gute Beispiele sind aktuell die neuen Singles von NIN und Coldplay. Für beide „zahlt“ man mit einer Emailadresse, beide bekommen Airplay, beide werden über die Bandseiten beworben.
Im Internetzeitalter darauf zu beharren, dass nur das als veröffentlicht zählt, was man in der Hand halten kann, ist in meinen Augen schlicht anachronistisch.
So ähnlich sehe ich das auch. Man muss glaube ich, die Sache sowieso mehr aus Künstlersicht sehen. Wenn eine Band CD-Rs verkauft, dann ist das für sie eine Veröffentlichung. Wenn sie weiterhin meint, es sei okay, mp3s zu verschenken und diese in Umlauf bringt, dann wird sie das sicherlich auch als veröffentlicht betrachten.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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ClauRichtig. Deshalb wäre die Nachvollziehbarkeit am einfachsten, wenn man formatgebunden vorgehen würde.
das ist doch Unfug. Ich kann mich doch auch mit nem Franzosen und nem Italiener über ein Werk von Shakespeare unterhalten, auch wenn keiner von uns das „Original“ gelesen hat. Das „künstlerische Werk“ wird von dir unnötig hochsterilisiert.
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MistadobalinaWenn es kein physisches Format mehr gibt (diese Vorstellung ist ja nun nicht so utopisch), fällt das aber flach.
Ich denke es geht darum, wie es jetzt ist. Was irgendwann in der Zukunft einmal sein wird, kann ja nur Spekulation sein.
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How does it feel to be one of the beautiful people?Dick Laurentwenn es bei einer Plattenfirma veröffentlicht wurde, dann wurde es offiziell veröffentlicht und ich kann meinen Senf dazu abgeben. Interessiert mich doch nicht, ob der Künstler das wollte oder es sich nach der Aufnahme wieder anders überlegt hat.
Das sehe ich auch so.
Dick Laurentdas ist doch Unfug. Ich kann mich doch auch mit nem Franzosen und nem Italiener über ein Werk von Shakespeare unterhalten, auch wenn keiner von uns das „Original“ gelesen hat. Das „künstlerische Werk“ wird von dir unnötig hochsterilisiert.
Das sehe ich nicht so. Es geht nicht um Franzosen oder Italiener, sondern um die Anzahl der Tracks. Oder – um bei Shakespeare zu bleiben – es geht darum, daß es ein Unterschied wäre, wenn es Romeo & Julia in unterschiedlich langen Versionen gäbe.
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How does it feel to be one of the beautiful people?ClauIch denke es geht darum, wie es jetzt ist. Was irgendwann in der Zukunft einmal sein wird, kann ja nur Spekulation sein.
Trotzdem kann man ja darüber nachdenken, oder? Wir befinden uns ja gerade in einem Übergang, downloads gewinnen immer mehr an Bedeutung.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)MistadobalinaTrotzdem kann man ja darüber nachdenken, oder? Wir befinden uns ja gerade in einem Übergang, downloads gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Klar können wir darüber nachdenken. Schallplatten gewinnen übrigens auch immer mehr an Bedeutung.
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How does it feel to be one of the beautiful people?mojoclubich habe eine zeitlang als fotograf gearbeitet. daher kenne ich den unterschied zwischen verlagsvertrag und kuenstlervertrag mit plattenfirmen nicht. wohlweislich kenne ich die probleme, wenn ein bild erscheint, ohne das ich mein einverstaendnis dazu gegeben habe. und dabei ist es voellig egal ob ich das foto gestern oder vor zehn jahren gemacht habe. ab dem moment, ab dem es dann erscheint, ist es veroeffentlicht. nicht jedoch, wenn ich dazu nein sage. dann hat er verlag oder wer auch immer es veroeffentlicht, ein problem. das spielt eine grosse rolle, wenn ich ein bild fuer eine produktion anfertige, das auch dann nur fuer diese verwand werden soll und ich das zufaellig woanders entdecke. darum geht es mir, ansonsten will ich mich nicht zusehr in den juristischen feinheiten ergehen, weil ich mich da zu wenig auskenne. aber ich denke du verstehst mein ansinnen. das sicherlich auch in deinem interesse liegen duerfte.
Klar verstehe ich das, nur werden leider Verlagsvertrag und Künstlervertrag oft synonym benutzt, dabei hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ich wollte das nur klarstellen.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)Dick Laurentdas ist doch Unfug. Ich kann mich doch auch mit nem Franzosen und nem Italiener über ein Werk von Shakespeare unterhalten, auch wenn keiner von uns das „Original“ gelesen hat. Das „künstlerische Werk“ wird von dir unnötig hochsterilisiert.
Es geht hier nicht um Original ode rnicht, sondern um Veröffentlichung. Und da sind Shakespeare oder Mozart oder Rembrandt doch gute Beispiele. Haben sie ein in Frage stehendes Werk veröffentlicht, stammt es von ihnen oder nicht? Ist es verändert, umgeschrieben, abgeschrieben? So etwas mag es ja auch bei Downloads geben. Ich mache mir meine eigene Radiohead-Musik.
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FAVOURITESMistadobalinaKlar verstehe ich das, nur werden leider Verlagsvertrag und Künstlervertrag oft synonym benutzt, dabei hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ich wollte das nur klarstellen.
dann sind wir uns im prinzip einig und koennen das ganze durchaus aus kuenstlersicht betrachten.
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hörbares hörenClauKlar können wir darüber nachdenken. Schallplatten gewinnen übrigens auch immer mehr an Bedeutung.
Das würde ich nicht bestreiten, clau.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)weilsteinUnd damit erreicht man eine signifikante Menge an Kunden? (Im Gegensatz zum Import?)
Es geht nicht darum, wen man tatsächlich erreicht, sondern darum, dass die Erreichbarkeit prinzipiell gegeben ist.
„Signifikant“ ist alles, was nicht marginal ist. :lol:
Ich halte es auch für unerheblich, ob der Künstler seine Zustimmung gegeben hat oder nicht. Jan Wölfers Vorschlag ist sicherlich brauchbar, ob er zwingend nötig ist, ist eine andere Frage.
Eine herrlich deutsche Diskussion übrigens: „Kann man das denn irgendwie theoretisieren?“
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.@clau: wenn ich die aufnahmen von einer band in die finger bekomme, egal ob diese dann als lp oder cd auf dem markt veroeffentlicht werden sollen, und ich diese als mp3 in ein grosses forum stelle, in dem mehrere tausend user darauf zugriff haben, ist das dann veroeffentlicht?
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hörbares hörenmojoclub@clau: wenn ich die aufnahmen von einer band in die finger bekomme, egal ob diese dann als lp oder cd auf dem markt veroeffentlicht werden sollen, und ich diese als mp3 in ein grosses forum stelle, in dem mehrere tausend user darauf zugriff haben, ist das dann veroeffentlicht?
Nein, in diesem Falle handelt es sich um ein Bootleg.
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How does it feel to be one of the beautiful people?@mojo
nein, natürlich nicht.--
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