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mojoclubich habe eine zeitlang als fotograf gearbeitet. daher kenne ich den unterschied zwischen verlagsvertrag und kuenstlervertrag mit plattenfirmen nicht. wohlweislich kenne ich die probleme, wenn ein bild erscheint, ohne das ich mein einverstaendnis dazu gegeben habe. und dabei ist es voellig egal ob ich das foto gestern oder vor zehn jahren gemacht habe. ab dem moment, ab dem es dann erscheint, ist es veroeffentlicht. nicht jedoch, wenn ich dazu nein sage. dann hat er verlag oder wer auch immer es veroeffentlicht, ein problem. das spielt eine grosse rolle, wenn ich ein bild fuer eine produktion anfertige, das auch dann nur fuer diese verwand werden soll und ich das zufaellig woanders entdecke. darum geht es mir, ansonsten will ich mich nicht zusehr in den juristischen feinheiten ergehen, weil ich mich da zu wenig auskenne. aber ich denke du verstehst mein ansinnen. das sicherlich auch in deinem interesse liegen duerfte.
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Klar verstehe ich das, nur werden leider Verlagsvertrag und Künstlervertrag oft synonym benutzt, dabei hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ich wollte das nur klarstellen.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)