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Ich konstatiere einen versöhnlicheren Tonfall fast aller Beteiligten.
§ 18 EStG bietet i.V.m. mit § 2 (1) GewStG das Privileg der Gewerbesteuerbefreiung für freie Berufe wie z.B. den eines Journalisten jeglicher Colour. Weiter heißt es dort „….Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird“.
Möge dieser, immer noch gültige steueramtsprachliche Passus, dem einen oder anderen auch noch so anachronistisch anmuten, so lässt er sich doch hoffentlich auch auf diesen Thread übertragen, oder? Hauptsache das Privileg eines freien Journalisten bleibt unberührt.
Ich werde mich nicht an den RS wenden bzw. im betreffenden Thread posten, lieber wiegele ich die „Deppen“ der „Fanbase“ in diesem Thread auf. Vielleicht kündigen ja noch einige ihr Abonnement bzw. verzichten auf den monatlichen Kioskgang, so bleiben wenigstens die Fans der The Rolling Stones und der The Beatles erhalten, ohne dass ich meinen musikalischen Obsessionen all zu viel Breitwandwirkung beimessen möchte. Mithin neige ich trotzdem zu der kühnen These, dass dieser Thread an Fahrt aufgenommen hat, sei es in „hermeneutischer“, naiver, quantitativer, qualifizierter oder gar obsessiver Art und Weise.
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"And everything I know is what I need to know and everything I do's been done before."