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Zippert zappt
Die Topjuristin und Spitzen-AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat den gerade ergangenen Schießbefehl gegen Kinder wieder zurückgenommen. Doch auf Frauen darf weiterhin geschossen werden, jedenfalls wenn es Flüchtlinge sind, die unsere Grenzanlagen und antidemokratischen Schutzwälle überklettern wollen. Voraussetzung ist natürlich, dass vorher ein Warnschuss ins Bein abgegeben wurde. Es ist die Frage, ob uns Frau von Storch mit diesem feigen Rückzieher einen Gefallen getan hat. Jetzt werden sich Flüchtlinge verstärkt als Kinder verkleiden oder sich im Schutz größerer Kindergruppen vorwärtsbewegen. Schon hört man aus türkischen Lagern, dass fluchtbereite Syrer den Satz „Nicht schießen, ich bin ein Kind“ auswendig lernen. Damit beweisen sie zwar einerseits eine recht ordentliche Integrationsbereitschaft, aber andererseits natürlich auch eine ziemliche Heimtücke. Nein, wir können es unseren tapferen Grenzschützern nicht zumuten, erst zu überprüfen, ob sie es wirklich mit einem Kind zu tun haben, bevor sie reagieren – sie müssen auf alles schießen dürfen, was sich auf Deutschland zubewegt.
(aus: Die Welt, 02.02.2016, S. 1)
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"Edle, freie Unbefangenheit bei Allem. ... Alle übrigen Vollkommenheiten sind der Schmuck unsrer Natur; sie aber ist der der Vollkommenheiten selbst. ... Sie ist mehr als Leichtigkeit, sie geht bis zur Kühnheit: sie setzt Ungezwungenheit voraus und fügt Vollkommenheit hinzu. Ohne sie ist alle Schönheit todt, alle Grazie ungeschickt: sie ist überschwenglich, geht über Tapferkeit, über Klugheit, über Vorsicht, ja über Majestät." (Baltasar Gracián) =>mehr<=