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Zu Fragen des Urheberrechts an Bildern/Fotos/Covers, die verschiedentlich aufkamen, hier das Ergebnis meiner heutigen Recherche:
Es gibt im Urhebergesetz den § 51, der Zitate unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. (…)“
Das schließt auch Bildzitate ein, d.h. den Abdruck von Kunstwerken, Albumcovers und ähnlichem. Voraussetzung ist, dass man sich im Text mit dem Werk kritisch /wissenschaftlich /populärwissenschaftlich auseinandersetzt und die Bilder keinen Selbstzweck (z.B. reine Dekoration) haben. Oder mit den Worten des Bundesgerichtshofes: „wenn dies der geistigen Kommunikation und damit der Förderung des kulturellen Lebens zum Nutzen der Allgemeinheit dient.“
Eine LP-Kritik mit Coverabbildung ist also ok, ein reines Albumcover-Artwork-Bilderbuch ohne Kommentierung nicht. Auch wenn es da natürlich diese und jene differenzierte Meinung und viele Graubereiche gibt, halte ich diese Einschätzung für unsere Zwecke zumindest für hinreichend sicher.
Also: OK sind ..
– Albumcover bei Besprechungen und kommentierten Diskographien (auch ohne Anfrage beim Label);
– lizensierte Promo-Bilder (zB oft unter „Presse“ herunterladbar von Label-Homepages) sowie selbst aufgenommene Fotos von Künstlern, Konzerten etc.
NICHT OK ist die Übernahme von fremden Fotografien z.B. von Konzerten, die man im Internet oder in Magazinen gefunden hat, oder das rein dekorative selbzweckhafte Abdrucken von Artworks – ohne sich vorher die Zustimmung des Urheber geholt zu haben.
Für alle Fälle gilt: Wenn sich die Quelle nicht schon eindeutig aus dem Artikel ergibt (bei Plattencovern dürfte das so sein), sollte man auf jeden Fall auch die Herkunft des Bildes bzw. den Rechteinhaber nennen.
Da die Rechteinhaber an den Artworks (idR die Plattenfirmen) zudem ein natürliches Interesse daran haben, dass ihre Produkte möglicht häufig und umfassend besprochen werden (dafür gibt es ja Promos etc.) und das Cover-Artwork ja auch einem Marketingzweck dient, dürfte es gerade in unserem Fall ohnehin an einem Kläger fehlen. Mir sind Fälle, in denen es bei Online-Rezensionen in Blogs etc., wo ja sehr oft Albumcover genutzt werden, Urheberprobleme gegeben hat, zumindest noch nicht bekannt.
Wer sich in Details stürzen will:
call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm
rechtambild.de/2011/03/bildzitat-und-zitierfreiheit/
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