Re: Jazz Reissues

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nail75

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tejazzBei den Fresh Sound-CDs kann ich den Hinweis auf die S.G.A.E. entdecken, was dort der GEMA entspricht. Auf meinen älteren Japan-Pressungen ist die JASRAC vermerkt, die japanische GEMA-Version.

Man muss zwischen den Rechten an der Komposition und den Rechten an der Aufnahme unterscheiden. Letztere laufen (noch) nach 50 Jahren aus, erstere gelten viel länger.

Ich kenne die Verträge zwischen den Künstlern und den Plattenfirmen nicht, weiß aber, daß sehr viele Aufnahmen einmalig entgolten wurden. Über die Beträge und den später erzielten Profit läßt sich sicher diskutieren, aber ich sehe nicht, wie man pauschal da etwas ändern kann.

Gar nichts, aus meiner Sicht. Die Verträge sind ja rechtsgültig. Von der Verlängerung der Urheberrechtsfristen profitieren die großen Plattenfirmen, nicht die Künstler.

Wenn da Künstler benachteiligt wurden und werden, ist da sicher nur der Weg über Rechtsanwälte möglich.

Mit welchem Ziel?

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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.