Re: Jazz Reissues

#7624609  | PERMALINK

alexischicke

Registriert seit: 09.06.2010

Beiträge: 1,776

Einen Song zu vefassen ist schwere und harte Arbeit, dass muss geschützt werden keine Frage.Aber Musik wenn sie veröffenticht ist gehört der Öffentlichkeit und nicht ein paar Erben, da halte ich eine Frist von 50 Jahren völlig in Ordnung.So hat ein junger Komponist/Musiker auch noch im hohren Jahr ein Einkommen.

Aber nach einer Zeit muss dass freigegeben werden,Musik gehört in keine Schublade sondern der Öffentlichkeit.Sollen wir Franz Gruber´s Enkel für „Heillige Nacht,Stille Nacht“ noch mehr als 100 Jahr nach seinem Tod Tantiemen bezahlen?

Du und ich kaufen doch beide bei Fresh Sound, weil wir die Musik doch hören wollen, weil wir sonst die nur schwer anders bekommen.Aber wir kaufen ja auch regelmäßige genung offizielle Veröffentlichungen, daher kann ich mt einem ruhigen Gewissen schlafen.

Wenn wir es nicht könnten,dann müssten wir in der Tat komplett auf Fresh Sound und Co verzichten, aber das wollen wir anscheinend beide nicht,Gypsy.

--