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Zoll wird im Inland nicht erhoben. Da gibt es nur die Mehrwertsteuer, die im Falle eines Importes die Einfuhrumsatzsteuer weiterführt.
Für die anderen Produkte außereuropäischer Herkunft ist entweder der Zoll bereits gezahlt oder der Zollsatz ist auf „0“ gesetzt (oder es gibt generell eine Zollbefreiung bzw. Kontingente usw.).
Für die Japan-CDs bei SATURN ist also bereits Zoll gezahlt. Die Ausnahmen € 22,– bzw. € 150,– gelten bei Geschäftsimporten nicht, da wird die ganze Kiste, Palette usw. vollständig mit Zoll belegt.
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