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MistadobalinaBei meinem Wasserschaden 1984 war ich in der gleichen Situation. Meine Hausratsversicherung lief erst eine Woche und trotzdem hat mir meine Versicherung den Schaden voll ersetzt.
MikkoDa hast Du unglaubliches Glück gehabt, Mista.
Wertvolle Sammlungen sind durch eine normale Hausratversicherung in aller Regel nicht abgedeckt, es sei denn sie sind ausdrücklich eingeschlossen.
Vorsichtig wie ich bin, habe ich mich bei Abschluss meiner Hausratversicherung genau um diese Frage gekümmert und habe dem Versicherungsvertreter die Situation erklärt. Damals hieß es sinngemäß, dass bei Verlust die Neubeschaffung der entsprechenden Tonträger von der Versicherung bezahlt wird (natürlich nur bis die Versicherungssumme erreicht wird). Wenn die Dinger oop sind, dann muss die Versicherung die oop-Kosten tragen. Ich musste glücklicherweise niemals herausfinden, ob das in der Realität auch so ist.
Mikko, Du musst bedenken, dass sich das Versicherungsrecht seit damals grundsätzlich geändert hat. Vielleicht haben wir hier einen Versicherungsexperten, der das aufklären kann.
baltasarDanke schon mal für eure Antworten.
Also mein Versicherungsagent meinte, ich solle ihm mal eine Summe nennen, wie hoch denn der Wertverlust sei – habe erst mal zu allen Platten den Neukaufwert (bzw. Sammlerwert) rausgesucht. Jetzt frag ich mich nur, was ich an Wertverlust angeben soll (Prozentual gesehen).
Anscheinend hat die Versicherung selber keinen Plan.
Es ist so: Versicherungen schauen doch erstmal auf die Summe. Selbst wenn jede Deiner kaputten Platten 50 Euro wert war, sind das 2.500 Euro (und wahrscheinlich ist es ja viel weniger!). Das ist für die Versicherung eine Kategorie knapp über „Peanuts“. Nicht ganz zu vernachlässigen, aber sicherlich nicht wert, dass man da tagelang diskutiert.
Jetzt zu Deiner Frage. Wenn ich davon ausgehe, dass die kaputten Platten alle nm waren und jetzt sind die Cover vg oder g, dann kann man auf jeden Fall einen Wertverlust von 75% ansetzen. Andere Meinungen sind erwünscht, denn ich bin kein Experte.
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