Wasserschaden und die liebe Versicherung

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  • #67897  | PERMALINK

    baltasar

    Registriert seit: 26.02.2010

    Beiträge: 3

    Hallo zusammen,

    bin neu hier und hab direkt ne dumme Frage. Geht doch schon mal gut los.

    Ich hatte vor kurzem einen Wasserschaden in meiner Wohnung, dabei hat es gut 50 Platten (einige Sammlerstücke drunter) und ca. 70 CD’s erwischt. Natürlich funktionieren die Platten noch, dennoch sind die Cover dermaßen aufgeweicht, dass die nun wirklich nicht mehr nett anzuschauen sind. Bei den CD’s sind natürlich alle Booklets hinüber.

    Für die Versicherung sollte ich jetzt eine Auftstellung des Wiederbeschaffungswertes machen und gegebenenfalls den Wertverlust durch den Wasserschaden berechnen.

    Jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Geschichte gemacht? Muss die Versicherung den Wiederbeschaffungswert bezahlen oder nur den Wertverlust? Und was würdet ihr prozentual für einen Wertverlust ansetzen.

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, schon mal Danke im Voraus,

    baltasar

    --

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    #7516585  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    Eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung bezahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Bei Schallplatten allerdings auf keinen Fall einen Sammlerwert, außer die Sammlung wurde als solche mit Preisangaben versichert.

    D.h. wenn Du Rechnungen für die neu gekauften Platten und CDs vorlegen kannst, bekommst Du die meist zu 100% erstattet.

    Bei der Hausratversicherung ist allerdings der Gesamtwert Deines Hausrats von Bedeutung. Wenn Du unterversichert bist, sieht’s schlecht aus. Außerdem zahlen Hausratversicherungen auch gerne nur den Zeitwert, d.h. sie erstatten nicht den Wiederbeschaffungspreis in voller Höhe.

    Ich hatte einen Wasserschaden vor gut 11 Jahren in meinem separaten Büro- und Lagerraum (also gewerblich) und bekam von der Haftpflicht des Schadensverursachers nur ca. 50% des von mir errechneten und weitgehend belegten Wertes. Kann man aus diversen Gründen nicht direkt vergleichen.

    Aber stell Dich auf u.U. nervige Verhandlungen ein.

    --

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    #7516587  | PERMALINK

    mistadobalina

    Registriert seit: 29.08.2004

    Beiträge: 20,828

    Bei meinem Wasserschaden 1984 war ich in der gleichen Situation. Meine Hausratsversicherung lief erst eine Woche und trotzdem hat mir meine Versicherung den Schaden voll ersetzt. Ich habe alle zerstörten LPs aufgelistet und dabei den Preiskatalog des Oldie-Markts zugrundegelegt – die dort angegeben Preise wurden voll anerkannt. Ob die das heute noch so machen, weiß ich natürlich nicht. Auf jeden Fall solltest du es versuchen, du musst denen beweisen, dass es sich um eine wertvolle Sammlung handelt und nicht um technisches Equipment.

    --

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    #7516589  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    Da hast Du unglaubliches Glück gehabt, Mista.

    Wertvolle Sammlungen sind durch eine normale Hausratversicherung in aller Regel nicht abgedeckt, es sei denn sie sind ausdrücklich eingeschlossen. Dann muss aber ein Sammlungskatalog bei der Versicherung hinterlegt sein. Ob der Oldie Markt Preiskatalog heute noch als Preisnachweis akzeptiert wird, weiß ich nicht. Auf jeden Fall muss heutzutage so etwas bei Abschluss der Versicherung geklärt werden.

    Mir hat mein Versicherungsvertreter schon 1983 bei Abschluss meiner Hausratversicherung gesagt, dass meine schon damals recht umfangreiche Vinylsammlung nur mit den üblichen Ladenneupreisen von Schallplatten von damals um die 15-20 DM pro LP und 5-6 DM pro Single versichert ist. Wenn ich rare Sammlerstücke versichern möchte, dann nur zu Sonderkonditionen, hieß es.

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    #7516591  | PERMALINK

    baltasar

    Registriert seit: 26.02.2010

    Beiträge: 3

    Danke schon mal für eure Antworten.

    Also mein Versicherungsagent meinte, ich solle ihm mal eine Summe nennen, wie hoch denn der Wertverlust sei – habe erst mal zu allen Platten den Neukaufwert (bzw. Sammlerwert) rausgesucht. Jetzt frag ich mich nur, was ich an Wertverlust angeben soll (Prozentual gesehen).

    Anscheinend hat die Versicherung selber keinen Plan.

    --

    #7516593  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,885

    MistadobalinaBei meinem Wasserschaden 1984 war ich in der gleichen Situation. Meine Hausratsversicherung lief erst eine Woche und trotzdem hat mir meine Versicherung den Schaden voll ersetzt.

    MikkoDa hast Du unglaubliches Glück gehabt, Mista.

    Wertvolle Sammlungen sind durch eine normale Hausratversicherung in aller Regel nicht abgedeckt, es sei denn sie sind ausdrücklich eingeschlossen.

    Vorsichtig wie ich bin, habe ich mich bei Abschluss meiner Hausratversicherung genau um diese Frage gekümmert und habe dem Versicherungsvertreter die Situation erklärt. Damals hieß es sinngemäß, dass bei Verlust die Neubeschaffung der entsprechenden Tonträger von der Versicherung bezahlt wird (natürlich nur bis die Versicherungssumme erreicht wird). Wenn die Dinger oop sind, dann muss die Versicherung die oop-Kosten tragen. Ich musste glücklicherweise niemals herausfinden, ob das in der Realität auch so ist.

    Mikko, Du musst bedenken, dass sich das Versicherungsrecht seit damals grundsätzlich geändert hat. Vielleicht haben wir hier einen Versicherungsexperten, der das aufklären kann.

    baltasarDanke schon mal für eure Antworten.

    Also mein Versicherungsagent meinte, ich solle ihm mal eine Summe nennen, wie hoch denn der Wertverlust sei – habe erst mal zu allen Platten den Neukaufwert (bzw. Sammlerwert) rausgesucht. Jetzt frag ich mich nur, was ich an Wertverlust angeben soll (Prozentual gesehen).

    Anscheinend hat die Versicherung selber keinen Plan.

    Es ist so: Versicherungen schauen doch erstmal auf die Summe. Selbst wenn jede Deiner kaputten Platten 50 Euro wert war, sind das 2.500 Euro (und wahrscheinlich ist es ja viel weniger!). Das ist für die Versicherung eine Kategorie knapp über „Peanuts“. Nicht ganz zu vernachlässigen, aber sicherlich nicht wert, dass man da tagelang diskutiert.

    Jetzt zu Deiner Frage. Wenn ich davon ausgehe, dass die kaputten Platten alle nm waren und jetzt sind die Cover vg oder g, dann kann man auf jeden Fall einen Wertverlust von 75% ansetzen. Andere Meinungen sind erwünscht, denn ich bin kein Experte.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #7516595  | PERMALINK

    rene

    Registriert seit: 22.06.2004

    Beiträge: 2,241

    Äußerst interessantes Thema!
    Habe bei meiner Hausratversicherung meinen Vertreter extra daraufhin angesprochen. Er sagte, ich solle ihm eine Summe des Wertes der Sammlung nennen. Selbst bei meinen genannten 20k Euronen winkte er ab und sagte, ich muss nicht extra versichern.
    Wichtig erscheint mir, dass Du nicht unterversichert bist, denn sonst wird nur anteilig gezahlt.

    Ich hoffe aber auch, dass sich hier mal ein Versicherungsexperte dazu äußert!

    --

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    #7516597  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    nail75Mikko, Du musst bedenken, dass sich das Versicherungsrecht seit damals grundsätzlich geändert hat. Vielleicht haben wir hier einen Versicherungsexperten, der das aufklären kann.

    Letzteres würde ich auch begrüßen.
    Ob und wie sich das Versicherungsrecht geändert hat, weiß ich nicht.

    Wie schon von Dir und auch René angesprochen, kommt es sicher auf die Schadenshöhe an.

    Der Wiederbeschaffungswert meiner kompletten Plattensammlung dürfte sich allerdings im 6-stelligen Bereich bewegen, was bei einem Totalverlust nicht durch meine Hausratversicherung abgedeckt wäre.

    Insofern glaube ich nach wie vor, dass man eine umfangreiche Plattensammlung mit vielen nur noch auf dem Sammlermarkt verfügbaren Originalen besser gesondert versichert, wenn man wirklich ganz sicher gehen will.

    Die Kronjuwelen würde Dir Deine Hausratversicherung schließlich auch nicht ersetzen, Nail.

    --

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    #7516599  | PERMALINK

    dougsahm
    Moderator

    Registriert seit: 26.08.2002

    Beiträge: 17,863

    nail75Vielleicht haben wir hier einen Versicherungsexperten, der das aufklären kann.

    Es gibt hier schon einen. Habe ich nur schon mehrere Tage nicht mehr im Forum gesehen. Wartet noch ein bisschen.

    --

    #7516601  | PERMALINK

    krautathaus

    Registriert seit: 18.09.2004

    Beiträge: 26,057

    dougsahmEs gibt hier schon einen. Habe ich nur schon mehrere Tage nicht mehr im Forum gesehen. Wartet noch ein bisschen.

    Ich hab‘ Urlaub…

    --

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    #7516603  | PERMALINK

    tarkus

    Registriert seit: 14.01.2003

    Beiträge: 1,931

    MikkoEine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung bezahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert …

    Nur zur Klarstellung (falls erlaubt): Hausrat-Versicherung => NEUWERT< => Haftpflicht-Versicherung => ZEITWERT

    BTW, immer schön darauf achten, dass es LEITUNGSwasserversicherung (und nicht: Wasserversicherung) heißt (Überschwemmung etc. jetzt natürlich ‚mal aussen vorgelassen).

    --

    #7516605  | PERMALINK

    mistadobalina

    Registriert seit: 29.08.2004

    Beiträge: 20,828

    Bei mir war es Regenwasser (1984 Münchner Hagelschaden).

    --

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    #7516607  | PERMALINK

    tarkus

    Registriert seit: 14.01.2003

    Beiträge: 1,931

    MistadobalinaBei mir war es Regenwasser (1984 Münchner Hagelschaden).

    Yep, … aber halt durch Hagel verursacht und damit der Sturm-/Hagel-Deckung – und somit nicht der Leitungswasser-Deckung – zuzuordnen.

    --

    #7516609  | PERMALINK

    baltasar

    Registriert seit: 26.02.2010

    Beiträge: 3

    Hallo nochmal,

    bin nun doch zu einer schnellen Einigung mit der Versicherung gekommen. Habe den Anschaffungswert der beschädigten Platten zusammengetragen und die Versicherung hat nach einer 30 sekündigen Telefonverhandlung :lol: 70% des Wertes übernommen.

    Für mich eine sehr zufriedenstellende Lösung.

    Schönen Sonntag noch :sonne:

    --

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