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Herr Rossi
Es ist ja keine Diskussion, sondern es sind Nachfragen, meist von „Außenstehenden“.
Einigen wir uns darauf, dass sie zu entstehen drohte. In anderen Thread gab es ja schon heftige Diskussionen. Ich wollte auch keine Diskussion eröffnen, sondern nur einen Vorschlag machen, wie man die oft bei dem Thema aufflammenden Diskussionen künftig unterbinden könnte.
[Quote]Antwort: Die einen halten es eben so, die anderen so. Man muss ja auch nicht alles zu Tode reglementieren.
In diesem Fall (Singles) halte ich eine klare Regelung für sinnvoll. Zumindest könnte der jeweilige Threaderöffner damit klarmachen, was er möchte (Singles oder Tracks, die es als Single gab).
[Quote]Warum nun gerade beim Thema Singles die Besitzfrage so dringlich scheint, während sie bei allen anderen Listen eigentlich nie gestellt wird? Das hat vielleicht etwas mit ihrer besonderen Aura zu tun, die ich ja gar nicht bestreiten will, im Gegenteil.
Die Besitzfrage habe ich gar nicht gestellt. Man kann ja durchaus eine Single mal besessen haben und sie deshalb gut kennen. Oder man hat A- und B-Seite sehr oft bei einem Freund gehört und kennt sie daher in- und auswendig. Sofern man sicher sein kann, dass es auch wirklich die originalen A- und B-Seiten sind (keine Albenversionen oder spätere Neueinspielungen), ist es m. E. auch legitim, sie zu bewerten, wenn man sie aus anderen Quellen, z. B. Compilationen, Alben-Bonustracks usw. kennt. Grade bei sehr alten oder seltenen Singles, die teuer sind, geht es auch gar nicht anders (es sei denn man ist Sammler und hat viel Geld übrig).
Wenn der Threadersteller aber klarmacht, dass es ihm explizit auf Singles (inklusive B-Seite) ankommt, dann werden diejenigen, die nur die A-Seite kennen bzw. meinen zu kennen (vom Album, aus dem Internet etc.), zurückhaltener – was im Sinne des Threaderstellers sein dürfte.
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