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Hallo Sonny,
nur du kannst bei der Post reklamieren, da du der Post den Auftrag gegeben hast. Außerdem gibt es bei einem Einwurfeinschreiben keinen Zustellungsnachweis, der beim Empfänger verbleibt. Auch muß der Empfänger den Erhalt nicht quittieren. Lediglich der Zusteller quittiert sich selbst, daß er seine Arbeit getan hat :roll: Näheres findest du hier: http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015321_3915#7825
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And all the pigeons adore me and peck at my feet Oh the fame, the fame, the fame