Betrugsversuch durch User – was tun?

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  • #6766747  | PERMALINK

    priester-lanegan

    Registriert seit: 07.06.2008

    Beiträge: 344

    Ich bin ja ein Fan vom Zwegat ;-) Einer seiner coolsten Dialoge mal hier:

    Zwegat: “Wissen sie was das ist?” (ein Zollstock in der Hand haltend)
    Schuldner: “Ein Zollstock?”
    Zwegat: “Ja ein Zollstock. Und wissen sie was sie damit jetzt machen?”
    Schuldner: “…?”
    Zwegat: “Sie messen damit jetzt so schnell wie möglich ihr Schlafzimmer aus. Wir werden nämlich morgen gemeinsam in ein Möbelhaus fahren und dann bekommen sie ein neues Schlafzimmer.”
    Schuldner: “Wie sollen wir ihnen das danken?”
    Zwegat: “Indem sie darin liegen!”

    --

    I want to take legal advice
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    #6766749  | PERMALINK

    padam

    Registriert seit: 03.02.2006

    Beiträge: 2,045

    So, das Geld für die gesendeten CDs ist nach massivem Druck und Androhung weiterer Maßnahmen eingegangen, was der Vollständigkeit halber hier natürlich nicht unerwähnt bleiben soll.

    In allen Mails, die ich in dieser Angelegenheit mit dem User hin- und her gesendet habe, hat er nicht nur auf sämtliche Anreden und Grußformeln verzichtet, auch ein Wort des Bedauerns war nicht zu vernehmen. Auch kein Dank für die Zusendung der Ware, der ich sogar noch eine weitere Visions-kompatible CD beigelegt hatte.
    Schlechte Kinderstube. ;-)

    --

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    #6766751  | PERMALINK

    sonny

    Registriert seit: 09.04.2003

    Beiträge: 1,919

    MikkoDas mag schon sein. Ich wäge im Einzelfall ja auch ab, welche Versandart die sinnvollste ist. Beim Einschreiben geht es mir vor allem um den Nachweis des Versands, was für etwaige Kostenerstattung von Bedeutung sein kann. Dass dabei die Post nur bis zu einer Höhe von 40 € haftet, ist mir bewusst.

    Hallo Mikko,

    aus aktuellem Anlass dazu mal eine Frage.

    Ich habe neulich was an eine Ebay-Kundin versandt, per Einwurfeinschreiben. Ist laut Kundin nicht angekommen. Die Post hat mir in einem „Sendungsstatus“ mitgeteilt, dass es zugestellt wurde. Meine Kundin war selbst auf ihrer Post und die sagten ihr, dass sie als Empfänger der Sendung gar keine Rechte hätte, sondern nur ich reklamieren könne.
    Aber wie soll das funktionieren? Ich kann doch gar nicht beurteilen, ob sie die Ware bekommen hat oder nicht. Ist es dann nicht der rechtliche Weg, dass sie mit dem Zustellungsnachweis zu ihrer Post geht und reklamiert? Anders gefragt? Wer kann von der Post Geld einfordern, ich (um es dann an meine Kundin zurückzuerstatten) oder sie?
    Danke,
    Sonny

    --

    #6766753  | PERMALINK

    motoerwolf

    Registriert seit: 25.10.2006

    Beiträge: 6,151

    Hallo Sonny,
    nur du kannst bei der Post reklamieren, da du der Post den Auftrag gegeben hast. Außerdem gibt es bei einem Einwurfeinschreiben keinen Zustellungsnachweis, der beim Empfänger verbleibt. Auch muß der Empfänger den Erhalt nicht quittieren. Lediglich der Zusteller quittiert sich selbst, daß er seine Arbeit getan hat :roll: Näheres findest du hier: http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015321_3915#7825

    --

    And all the pigeons adore me and peck at my feet Oh the fame, the fame, the fame
    #6766755  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    Genau so ist es. Ein Einwurfeinschreiben ist letztlich vor Gericht nicht ausreichend. Da Du aber von der Post einen Beleg der Einlieferung hast, reicht das u.U. aus, um bei eBay den Versand nachzuweisen. Bin mir da aber auch nicht sicher.
    Wenn die Post Dir gegenüber behauptet, die Sendung wurde zugestellt, dann kannst Du der Empfängerin das nur so mitteilen.
    Wie gesagt, vor Gericht hat das glaube ich keinen Bestand, aber zunächst mal bist Du aus dem Schneider. Wenn trotzdem nichts angekommen ist, dann wurde die Sendung entweder stibitzt, oder die Empfängerin schwindelt, oder der Briefträger ist nicht ganz ehrlich. Du kannst jedenfalls nichts dafür, dass die Sendung nicht ihr Ziel ordnungsgemäß erreichte.

    --

    Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!
    #6766757  | PERMALINK

    sonny

    Registriert seit: 09.04.2003

    Beiträge: 1,919

    Hallo Ihr Zwei,
    vielen Dank für die Antworten! Leider bin ich ehrlich gesagt so immer noch nicht wesentlich schlauer. Okay, mötorwolf, der Zusteller muss laut Deinem Link quittieren, dass er zugestellt hat: hat er ja (angeblich) in meinem Fall. Wann gibt es denn dann noch 20,-Euro? Die würde die Post ja nur rausrücken „bei Verlust oder Beschädigung“, aber doch nicht, wenn „ordnungsgemäß“ zugestellt wurde?

    Und, mikko, bin mit allem absolut einverstanden, was Du schreibst. Dennoch bleibt für mich die Frage offen, ob, und wenn ja durch wen (Empfänger oder Absender) es überhaupt eine Möglichkeit der Reklamation von 20,-Euro gibt. Immerhin kann der Zusteller ja in der Tat einfach nur behaupten, er habe zugestellt. Und, mikko, Du erwähntest ja auch neulich, dass knapp unter 1% aller Sendungen gar nicht ankommen.
    (Dass MIR bei einem Zustellbeleg nichts vorzuwerfen ist, verstehe ich schon. Nur bewahrt es mich weder vor einer negativen Bewertung, noch vor E-Mail-Terror. Ärgerlich genug, zumal es doch in irgendeiner Form möglich sein muss, die Post zur Verantwortung zu ziehen! Aussage gegen Aussage und dann hat die Post Recht, das kann doch auch nicht sein?!

    --

    #6766759  | PERMALINK

    m-c

    Registriert seit: 13.11.2007

    Beiträge: 979

    @ Sonny

    Es ist üblich, dass Beschwerden von Kunden über z.B. Postdiebstahl von Schalterbeamten abgewürgt werden. Richtig wäre, dem Kunden einen Nachforschungsauftrags-Formular auszuhändigen. Ausserdem gibt es eine Hot-Line ( 01802 / 3333 ) der Bundespost, welche sich nur um verschwundene Sendungen kümmert. Auch diese Nummer erhält man am Schalter.
    Deiner Kundin würde ich empfehlen, zusätzlich eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polzei zu stellen.
    Dort wird man nicht ausgelacht, sondern die P-Beamten nehmen diese Angelegenheit sehr ernst. Diebstahl durch Postangestellte ist in Deutschland durchaus üblich.

    --

    "Schönheit lockt Diebe schneller noch als Geld" William Shakespeare ( 1564 - 1616 )
    #6766761  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,711

    SonnyHallo Ihr Zwei,
    vielen Dank für die Antworten! Leider bin ich ehrlich gesagt so immer noch nicht wesentlich schlauer. Okay, mötorwolf, der Zusteller muss laut Deinem Link quittieren, dass er zugestellt hat: hat er ja (angeblich) in meinem Fall. Wann gibt es denn dann noch 20,-Euro? Die würde die Post ja nur rausrücken „bei Verlust oder Beschädigung“, aber doch nicht, wenn „ordnungsgemäß“ zugestellt wurde?

    Und, mikko, bin mit allem absolut einverstanden, was Du schreibst. Dennoch bleibt für mich die Frage offen, ob, und wenn ja durch wen (Empfänger oder Absender) es überhaupt eine Möglichkeit der Reklamation von 20,-Euro gibt. Immerhin kann der Zusteller ja in der Tat einfach nur behaupten, er habe zugestellt. Und, mikko, Du erwähntest ja auch neulich, dass knapp unter 1% aller Sendungen gar nicht ankommen.
    (Dass MIR bei einem Zustellbeleg nichts vorzuwerfen ist, verstehe ich schon. Nur bewahrt es mich weder vor einer negativen Bewertung, noch vor E-Mail-Terror. Ärgerlich genug, zumal es doch in irgendeiner Form möglich sein muss, die Post zur Verantwortung zu ziehen! Aussage gegen Aussage und dann hat die Post Recht, das kann doch auch nicht sein?!

    Wieso nicht?

    @mc: Mag ja alles stimmen, aber der Postbote würde doch ein gewaltiges Risiko eingehen, wenn er ausgerechnet ein Einwurfeinschreiben klaut, für dessen ordnungsgemäße Ablieferung er verantwortlich ist. Das scheint mir doch unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich). Viel wahrscheinlicher ist, dass die Dame Sonny betrügen will oder dass jemand anders den Brief an sich genommen hat.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #6766763  | PERMALINK

    m-c

    Registriert seit: 13.11.2007

    Beiträge: 979

    nail75Wieso nicht?

    @mc: Mag ja alles stimmen, aber der Postbote würde doch ein gewaltiges Risiko eingehen, wenn er ausgerechnet ein Einwurfeinschreiben klaut, für dessen ordnungsgemäße Ablieferung er verantwortlich ist. Das scheint mir doch unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich). Viel wahrscheinlicher ist, dass die Dame Sonny betrügen will oder dass jemand anders den Brief an sich genommen hat.

    Für Briefträger gibt es wohl überhaupt kein Risiko. Solche Dinge werden unter den Teppich gekehrt. Du siehst doch auch an diesem o.g. Fall, wie ein Kunde am Schalter abgefertigt und um sein Recht gebracht wird.
    Leider habe ich im Exil ausreichend Erfahrung mit Postdiebstahl machen dürfen. Hier waren die Postleute völlig geschockt, dass es jemand wagt sich zu wehren. Die Recherche der Polizeit ergabe, dass tatsächlich regelmäßig geklaut wird und Pakete eben nach Brauchbarem durchwühlt werden und entweder gar nicht oder eben entleert und / oder beschädigt überreicht werden.

    --

    "Schönheit lockt Diebe schneller noch als Geld" William Shakespeare ( 1564 - 1616 )
    #6766765  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,711

    m.c.Für Briefträger gibt es wohl überhaupt kein Risiko. Solche Dinge werden unter den Teppich gekehrt. Du siehst doch auch an diesem o.g. Fall, wie ein Kunde am Schalter abgefertigt und um sein Recht gebracht wird.
    Leider habe ich im Exil ausreichend Erfahrung mit Postdiebstahl machen dürfen. Hier waren die Postleute völlig geschockt, dass es jemand wagt sich zu wehren. Die Recherche der Polizeit ergabe, dass tatsächlich regelmäßig geklaut wird und Pakete eben nach Brauchbarem durchwühlt werden und entweder gar nicht oder eben entleert und / oder beschädigt überreicht werden.

    Du gehst relativ eindeutig von Postdiebstahl aus, wahrscheinlicher ist aber meiner Ansicht, dass die Kundin betrügt. Ich habe aus Sonnys Äußerungen auch nicht entnehmen können, dass er (wieso eigentlich er?) um sein Recht gebracht werden soll.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #6766767  | PERMALINK

    sonny

    Registriert seit: 09.04.2003

    Beiträge: 1,919

    nail75Wieso nicht?

    @mc: Mag ja alles stimmen, aber der Postbote würde doch ein gewaltiges Risiko eingehen, wenn er ausgerechnet ein Einwurfeinschreiben klaut, für dessen ordnungsgemäße Ablieferung er verantwortlich ist. Das scheint mir doch unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich). Viel wahrscheinlicher ist, dass die Dame Sonny betrügen will oder dass jemand anders den Brief an sich genommen hat.

    Wieso nicht? Weil das Wilder Westen – Mentalität ist. Aussage gegen Aussage, also treten wir zum Duell an. Nein, ernsthaft, ein Postbote ist längst kein Beamter mehr (in den meisten Fällen), wieso ist der rechtlich glaubwürdiger als der Kunde? Weil man davon ausgehen sollte, dass er seinen Job vernünftig macht? Nicht ernsthaft, oder? Da gibt es genug Gegenbeispiele.

    Und, nochmal: Natürlich schadet es mir. Wenn nicht finanziell, dann zumindest in meiner Reputation als Verkäufer. Und es kotzt mich schon an, wenn ich in diesem Fall überhaupt nichts machen könnte, dass zur Klärung des Sachverhalts führt. Außerdem: Welches Grund sollte meine Kundin haben zu behaupten, sie hätte nie etwas bekommen bei einem Versand als Einwurf-Einschreiben (übrigens sehr gut verpackt)? Das ärgert mich. Ich suche nach einer LÖSUNG, aber offensichtlich kann sie ja nicht mal die 20,-Euro reklamieren (viel teurer war die Sendung nicht, aber ich sehe auch überhaupt nicht ein, etwas zurückzuzahlen, wenn ich keinen Fehler gemacht habe).

    --

    #6766769  | PERMALINK

    sonny

    Registriert seit: 09.04.2003

    Beiträge: 1,919

    @ m.c.: Sorry, gerade überlesen.
    Das sind in der Tat gute Tipps, danke dafür!

    --

    #6766771  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    Es ist übrigens nicht so, dass man am Schalter oder auch am Telefon grundsätzlich abgewürgt wird von Postangestellten. Im Gegenteil, ich habe erst neulich eine sehr geduldige und hilfsbereite Dame am Postschalter erlebt, die meine Beschwerde sehr gewissenhaft aufgenommen hat und mir inhaltlich vollkommen Recht gab. Es ging dabei ebenfalls um ein Einschreiben, das der Zusteller einfach auf den Hausbriefkasten gelegt hat, weil niemand öffnete und es auch nicht in den Briefkasten passte. Es hätte also gestohlen werden können. Wie der Zusteller die ordnungsgemäße Zustellung hätte beweisen wollen (es handelte sich um ein persönliches Übergabeeinschreiben), ist mir völlig schleierhaft.
    Seitdem wurde jedenfalls bei uns jede Sendung entweder persönlich übergeben oder in den Hausbriefkasten so versenkt, dass niemand sie rausfischen kann. Oder es wurde eine Benachrichtigung hinterlassen. Das ist mir dann auch lieber, obwohl ich extra zur Filiale der Deutschen Post fahren muss.

    Ich würde an Deiner Stelle, Sonny, künftig nur noch Übergabeeinschreiben versenden. Da muss der Zusteller gegebenenfalls eine Unterschrift vorweisen können.

    --

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    #6766773  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,711

    SonnyWieso nicht? Weil das Wilder Westen – Mentalität ist. Aussage gegen Aussage, also treten wir zum Duell an. Nein, ernsthaft, ein Postbote ist längst kein Beamter mehr (in den meisten Fällen), wieso ist der rechtlich glaubwürdiger als der Kunde? Weil man davon ausgehen sollte, dass er seinen Job vernünftig macht? Nicht ernsthaft, oder? Da gibt es genug Gegenbeispiele.

    Und, nochmal: Natürlich schadet es mir. Wenn nicht finanziell, dann zumindest in meiner Reputation als Verkäufer. Und es kotzt mich schon an, wenn ich in diesem Fall überhaupt nichts machen könnte, dass zur Klärung des Sachverhalts führt. Außerdem: Welches Grund sollte meine Kundin haben zu behaupten, sie hätte nie etwas bekommen bei einem Versand als Einwurf-Einschreiben (übrigens sehr gut verpackt)? Das ärgert mich. Ich suche nach einer LÖSUNG, aber offensichtlich kann sie ja nicht mal die 20,-Euro reklamieren (viel teurer war die Sendung nicht, aber ich sehe auch überhaupt nicht ein, etwas zurückzuzahlen, wenn ich keinen Fehler gemacht habe).

    Fakt ist, dass Du nicht weißt, was passiert ist und daher meiner Ansicht zu weitgehende Schlussfolgerungen ziehst, nämlich dass es der Fehler des Postboten war. Den Nachforschungsantrag kannst Du ja immer noch einreichen, vielleicht erbringt er etwas.

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    #6766775  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,711

    Wie ist eigentlich der Status des Ärgers mit elpemaxe?

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