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Anonym
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Mikko..Wichtig ist, dass man seine Forderungen möglichst schnell und auf dem üblichen Weg des Mahnverfahrens geltend macht. Ein Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher berücksichtigt Forderungen nach ihrem Eingangsdatum. …
Falsch!
Ist ein Insolvenzverfahren anhängig, sind Mahnbescheid oder Klage gegen den jetzt sog. Gemeinschuldner nicht mehr zulässig! (Achtung: Kosten)… denn die anhängige Insolvenz bewirkt den Übergang von der Einzel- zur Gesamtvollstreckung. Geldforderungen können nur noch im Wege des Insolvenzverfahrens angemeldet werden.
Insolvenzen werden bundesweit bekannt gemacht unter:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/hilfe.html
P.S.: Tipp: Falls ihr Tonträger ohne Vorauszahlung verkauft, nur unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. So behaltet ihr den Herausgabeanspruch des Eigentümers… und im Insolvenzfalle des Käufers gehen die Sachen dann auch nicht in seine Insolvenzvermögensmasse. Statt Geld hat man dann wenigstens die Chance auf Rückerhalt …falls er sie nicht schon vertickt hat.
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