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AutorBeiträge
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Hm, jetzt nur eine Vermutung…aber wenn er ein Geschäft betrieben hat und somit ein Gewerbe angemeldet hat, bekommst Du bei der zuständigen IHK Auskunft.
Das zuständige Gericht müsste Dir aber eigentlich auch Auskunft geben können, welcher Gerichtsvollzieher mit der Sache beschäftigt ist (falls die Sache über’s Gericht läuft und ein GV* tätig ist).
*Scherz frei!
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WerbungmotörwolfEinschreiben werden besonders gerne gestohlen, da in ihnen oftmals Wertgegenstände verschickt werden…
Das mag schon sein. Ich wäge im Einzelfall ja auch ab, welche Versandart die sinnvollste ist. Beim Einschreiben geht es mir vor allem um den Nachweis des Versands, was für etwaige Kostenerstattung von Bedeutung sein kann. Dass dabei die Post nur bis zu einer Höhe von 40 € haftet, ist mir bewusst.
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Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!SweetheartWie finde ich denn heraus, ob ein derartiges Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde?
Zur Polizei und Anzeige erstatten.
Die werden das sicherlich auch im PC haben, wenn da ein Verfahren anhängig ist.
Oder die rufen bei Gericht an und fragen nach.
Mahnbescheide bekommst Du übrigens im Schreibwarenladen. Oder hier:https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2865622-1112099114979&Command=start
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SweetheartWie finde ich denn heraus, ob ein derartiges Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde?
Du konntest mal hier suchen
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/index.html--
I want to take legal adviceNesZur Polizei und Anzeige erstatten.
Die werden das sicherlich auch im PC haben, wenn da ein Verfahren anhängig ist.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2865622-1112099114979&Command=startHm, gleich ne Anzeige? Da wäre ich vorsichtig, denn noch ist nicht klar, ob es Betrug ist. Wenn nun der Gerichtsvollzieher alles gepfändet hat (oder der Vermieter) und der Mann nicht an die Platten kommt (also nicht verschicken kann), ist es allenfalls schlechter Stil, wenn er sich nicht bei Euch meldet.
In dem Fall ist es aber kein Betrug und man würde auf den (evtl.) Verfahrenskosten sitzenbleiben.Ein Mahnverfahren scheint mir sinnvoller und ist auch der vernünftige Weg innerhalb eines solchen geschäftlichen Vorgangs. Sollte sich dabei herausstellen, dass ein Betrug vorliegt (Ware mehrfach verkauft oder gar nicht erst vorhanden) kann man immer noch Anzeige erstatten.
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Ich bin eine Turniermannschaft![/FONT][/I]Priester LaneganDu konntest mal hier suchen
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/index.htmlDanke für den Link. Dort steht jedenfalls nichts.
PadamEin Mahnverfahren scheint mir sinnvoller und ist auch der vernünftige Weg innerhalb eines solchen geschäftlichen Vorgangs. Sollte sich dabei herausstellen, dass ein Betrug vorliegt (Ware mehrfach verkauft oder gar nicht erst vorhanden) kann man immer noch Anzeige erstatten.
Bei dem Antrag des Mahnverfahrens ist vermerkt, daß dieser nur zulässig ist, wenn der Anspruch (Zurückerstattung des Geldes gemäß Überweisung) nicht von einer Gegenleistung (Auslieferung der Ware) abhängig ist, die noch nicht erbracht wurde. Kann ich ihn dennoch stellen?
Sweetheart
Bei dem Antrag des Mahnverfahrens ist vermerkt, daß dieser nur zulässig ist, wenn der Anspruch (Zurückerstattung des Geldes gemäß Überweisung) nicht von einer Gegenleistung (Auslieferung der Ware) abhängig ist, die noch nicht erbracht wurde. Kann ich ihn dennoch stellen?
Verstehe ich das richtig, dass Du ihm Geld überwiesen hast, er Dir keine Ware geschickt hat und Du nun das Geld per Überweisung zurück fordern möchtest?
Dann hast Du die Gegenleistung durch die Überweisung erbracht. Bevor Du das Mahnverfahren einleitest musst Du aber natürlich bestimmte Fristen einhalten bzw. müssen bestimmte Fristen verstrichen sein, innerhalb derer Dein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Da kann ich Dir aber keine Auskunft drüber geben…
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Ich bin eine Turniermannschaft![/FONT][/I]PadamVerstehe ich das richtig, dass Du ihm Geld überwiesen hast, er Dir keine Ware geschickt hat und Du nun das Geld per Überweisung zurück fordern möchtest?
Exakt. Wenn es nicht anders möglich ist, gerne auch per gerichtlichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid.
PadamDann hast Du die Gegenleistung durch die Überweisung erbracht. Bevor Du das Mahnverfahren einleitest musst Du aber natürlich bestimmte Fristen einhalten bzw. müssen bestimmte Fristen verstrichen sein, innerhalb derer Dein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Okay, dann ist es in Ordnung, da ich zwei Nachfristen zur Vertragserfüllung gesetzt habe, auf diese aber nicht eingegangen wurde. Außerdem warte ich nun seit sieben Wochen auf die versprochene Ware.
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
Mikko..Wichtig ist, dass man seine Forderungen möglichst schnell und auf dem üblichen Weg des Mahnverfahrens geltend macht. Ein Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher berücksichtigt Forderungen nach ihrem Eingangsdatum. …
Falsch!
Ist ein Insolvenzverfahren anhängig, sind Mahnbescheid oder Klage gegen den jetzt sog. Gemeinschuldner nicht mehr zulässig! (Achtung: Kosten)… denn die anhängige Insolvenz bewirkt den Übergang von der Einzel- zur Gesamtvollstreckung. Geldforderungen können nur noch im Wege des Insolvenzverfahrens angemeldet werden.Insolvenzen werden bundesweit bekannt gemacht unter:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/hilfe.html
P.S.: Tipp: Falls ihr Tonträger ohne Vorauszahlung verkauft, nur unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. So behaltet ihr den Herausgabeanspruch des Eigentümers… und im Insolvenzfalle des Käufers gehen die Sachen dann auch nicht in seine Insolvenzvermögensmasse. Statt Geld hat man dann wenigstens die Chance auf Rückerhalt …falls er sie nicht schon vertickt hat.
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gollumFalsch!
Ist ein Insolvenzverfahren anhängig, sind Mahnbescheid oder Klage gegen den jetzt sog. Gemeinschuldner nicht mehr zulässig! (Achtung: Kosten)… denn die anhängige Insolvenz bewirkt den Übergang von der Einzel- zur Gesamtvollstreckung. Forderungen können nur noch im Wege des Insolvenzverfahrens angemeldet werden.Richtig.:-)
Aber gesetz den Fall, er hat *nur* eine private Insolvenz angemeldet?
Dann steht DAS zumindest nicht im Anzeiger.--
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
NesRichtig.:-)
Aber gesetz den Fall, er hat *nur* eine private Insolvenz angemeldet?
Dann steht DAS zumindest nicht im Anzeiger.Ein Anruf beim für den Wohnort des Schuldners zuständigen Amtsgericht, Insolvenzabteilung, hilft weiter.
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
Lauter kleine Rechtsberater hier, süss.
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Der von Padam benannte User hat auf die E-Mail-Mitteilung nicht reagiert, der Account ist gesperrt.
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
songbirdLauter kleine Rechtsberater hier, süss.
Nix süß! Gut gemeint ist bekanntlich das Gegenteil von gut und kann User, die halbwissende Ratschläge von „Googlejuristen“ und Hobbyanwälten befolgen, unnötig Zeit und viel Geld kosten.
Nur dann misch‘ ich mich mal ein.--
Herr RossiDer von Padam benannte User hat auf die E-Mail-Mitteilung nicht reagiert, der Account ist gesperrt.
Das ist aber fies :lol:
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