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Anonym
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Der echte Stones-Fan hätte natürlich einen Vollblutaraberhengst ausgesucht:
17.11. / Pressestelle VG Münster
“Tätowierung eines Ponys mit „Rolling-Stones-Zunge“ verstößt gegen Tierschutzrecht
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch nunmehr rechtskräftig gewordenen Beschluss vom 4. Oktober 2010 in einem Eilverfahren das an den Halter eines Schimmelponys aus Lüdinghausen gerichtete Verbot des Landrats des Kreises Coesfeld bestätigt, das Pony mit einer „Rolling-Stones-Zunge“ zu tätowieren. Der Halter hatte bereits eine größere Fläche Haare am rechten hinteren Oberschenkel des Ponys wegrasiert und eine etwa 15 cm große Vorlage der „Rolling-Stones-Zunge“ vortätowiert, um sein Pferd, wie er angab, „individuell zu verschönern“. …“
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