Re: TOTO Stuttgart 17.3.07 Porsche Arena

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sokrates
Bound By Beauty

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@esterdalton

Zum Verständnis: Es ist schon so, wie Mista in einem Post weiter oben gesagt hat: Der Drummer spielt live zu einem Playback – das ergibt dann ein Halbplayback (1/2 Drummer, 1/2 Computer).

Mir wäre neu, dass Drumparts urheberrechtlich geschützt werden könnten – dazu fehlt ihnen in aller Regel das so genannte „eigenschöpferische Element”, das dafür Voraussetzung ist.

Das soll nicht heißen, dass Drummer nicht kreativ oder individuell sein können, sondern nur, dass ihre Parts nicht so spezifisch sind, dass sie als geistiges Eigentum schützenswert wären.

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