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RoughaleRein rechtlich ist an der Sache wohl nichts auszusetzen, aber dann muss das Gesetz geändert werden und den Komponisten und anderen Musiker, die Songs aufgenommen haben, sollte immer ein Vorkaufsrecht gesetzlich eingeräumt werden, ein Rückkaufrecht und ein Veto was Zwecksentfremdungen der Musik angeht. Am Besten wär, wenn kein Fremder die Musik überhaupt kaufen könnte, denn dann würde die Musik bei denen bleiben, die sie primär aus musikalischer Motivation heraus machen und nicht nur nach Profit schielen… Ja, ich lebe in einer Traumwelt, was das angeht
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Du willst einfach ein Gesetz ändern (lassen), nur weil dir was daran nicht in den Kram passt ?
So eine Art Ermächtigungsgesetz für Erzeugnisse und Erträge künstlerischer Arbeit ?
Und du kannst ja nun schlecht den Leuten (hier: Künstlern) vorschreiben was sie verkaufen dürfen oder was nicht und dann auch noch an wen oder an wen nicht, solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Deine „Traumwelt“ sieht hoffentlich nicht wirklich so aus….
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Ever tried. Ever failed. No matter. Try Again. Fail again. Fail better. Samuel Beckett - 'Cos music is for listening and not to stored away in a bloody cupboard.