Re: R.E.M.

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kritikersliebling

Registriert seit: 08.07.2002

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Einerseits war ich der Ansicht, dass der Vertrag, den R.E.M. seinerzeit mit Warner Bros. abgeschlossen haben, dadruch bestacht, dass – angesichts des Millionen-Volumens – die dabei gewährte künstlerische Freiheit – im Vergleich zu anderen Musikern – außergewöhnlich war.
Ob das allerdings die Kontrolle über die Rechte an den Songs einschließt? Ich wage das zu bezweifeln, denn es gibt ja wohl nur sehr wenige Musiker/innen, die tatsächlich ihre Rechte komplett (zurück) erstritten haben (Michelle Shocked, Aimee Mann …).

Man muss unterscheiden zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht.
Das Urheberrecht bleibt immer beim Autor. Eine Kopie davon könnte das Verwertungsrecht sein, dass oft in Verträgen vom Autor auf einen Verlag oder eine Plattenfirma (meist aber doch Verlag) abgetreten wird. Und genau dieses Recht schließt eben jene Handhabung aus, dass der Autor/Komponist Mitsprache über seine Songs erhält. Will sagen: Die Firma hat immer recht.
Nur wenn das Material verändert wird (anderer Text, kompositorische Bearbeitung), ist des Künstler Stimme gefragt. Und danach sofort wieder der Verlag.

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Das fiel mir ein als ich ausstieg.