Re: Der iPod-Thread

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dagobert

Registriert seit: 09.07.2002

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atomEs ist inbegriffen wenn du Händler oder Wiederverkäufer bist. Ansonsten ist es von der Tagesform des Zöllners abhängig.

Ich denke, als Nicht-Kaufmann ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich darauf einzustellen.

Bemessungsgrundlage Zollwert
Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten).

Quelle

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