Re: Patti Smith

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padam

Registriert seit: 03.02.2006

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Hallo,

sorry, dass ich mich kurz einmische, aber die Buchpreisbindung gilt für alle Bücher und ist Gesetz. Dieser gebundene Ladenpreis wird vom Verleger festgesetzt.

Nach frühestens 18 Monaten kann der Verleger den Preis aufheben (bei jährlich erscheinenden oder ereignisbezogenen Titeln auch früher), muss dieses aber öffentlich erklären (durch Annonce in den „Gelben Seiten“ im Börsenblatt). Man spricht dann aber nicht von Aufhebung der Buchpreisbindung, sondern davon, dass der „Geb. Ladenpreis aufgehoben“ ist.

Resteverwerter wie Jokers, Weltbild oder auch die Meyer’sche kaufen sowas dann en gros und bieten es an.

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Ich bin eine Turniermannschaft![/FONT][/I]