Re: Bob Dylan

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nail75

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ClauDas ist wohl nicht ganz so einfach, wie eine entsprechende Diskussion im Steve Hoffmann Forum besagt.

EDIT:
Offenbar ist eine Veröffentlichung in Form eines Tonträgers oder Downloads nicht notwendig, eine öffentliche Aufführung reicht aus. Siehe hier: http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1988/48/section/13A

Ja, das war eine schlimme Diskussion. Ganz besonders schlimm übrigens der angebliche Insider brainwashed, so eine Art AJ Weberman von Apple.

Besonders negativ fiel mir auf, dass die Leute Gesetze außerhalb des UK und der USA nicht auf dem Schirm haben. Was interessiert eine Firma, die ihren Sitz in einem Land mit lockeren Copyright-Gesetzen hat, das englische Recht? Es ist ja nicht so, dass diese PD-Firmen aus England operieren würden.

McGeadyJa und ich denke, das würde man nicht machen, wenn man befürchten müsste, dass andere nun mit einer entsprechenden [Veröffentlichung] Geld verdienen dürften.

Im Augenblick sind zahlreiche PD-Ausgaben der 1963er Aufnahmen und zahlreiche weitere Bootlegs bei Amazon.de erhältlich.

gypsy tail windBist Du sicher? Setzt nicht 1963 die verlängerte Frist ein? Oder ist das noch immer nicht definitiv durch, ich hab da längst den Durchblick verloren.

Die Verlängerung gilt nicht für unveröffentliche Aufnahmen, für die gilt weiterhin die Schutzfrist von 50 Jahren!

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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.