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McGeadyUnd ich frage mich, warum das so ist. Ist die rechtliche Lage doch nicht eindeutig? Dass man grundlos auf eine VÖ verzichtet, obwohl Material vorhanden ist, nachdem das iTunes-Set im letzten Jahr trotz des Preises wie geschnitten Brot ging, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Was heißt „grundlos“. Man hat verzichtet, die unveröffentlichten Aufnahmen der Beatles aus dem Jahr 1964 sind gemeinfrei. Warum man diese Entscheidung getroffen hat, weiß ich nicht.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.