Re: Coverversionen, gut oder schlecht

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mistadobalina

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nikodemusMal eine Frage:
Hab heute morgen „Ferris macht blau“ im TV gesehen und in einer Szene im Museum wird eine Instrumental eingespielt, das, da bin ich ziemlich sicher, eine Coverversion von „Please Please Please Let Me Get What I Want“ war. Bekommt da der Originalkünstler auch Geld von der GEMA, bzw. was wird denn gemacht, wenn man gar nicht genau feststellen kann, ob es sich um eine Coverversion handelt?

Der Originalkünstler bekommt kein Geld von der GEMA. Es bekommen überhaupt nur Komponisten, Texter und Arrangeure Geld von der GEMA – nie die Künstler. Nur wenn der Künstler mit dem Komponisten identisch ist, d.h. wenn der Song aus seiner Feder stammt, bekommt er Geld. Künstler bekommen ihre Vergütungen von ihrer Plattenfirma.

Bei Filmen ist es so, dass die Produktionfirma die sog. Filmherstellungsrechte erwerben muss, d.h. will ein Regisseur einen bestimmten Song für seinen Film haben, muss dies beim Verlag des Komponisten angefragt werden. Das Geld wird direkt an den Verlag ausgezahlt, der es natürlich an den Komponisten weiterverrechnet. Die Produktionfirma des Films gibt dann die Listen mit der verwendeten Musik an die jeweilige Verwertungsgesellschaft des Landes weiter. In der Regel fallen dann dafür nur wenig Gelder an, z.B. wenn der Film im TV gesendet wird.

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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)