Antwort auf: ebay-pseudonyme

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Wenn das ein deutscher Anbieter ist, muss er gerade als gewerblicher Verkäufer höllisch aufpassen, dass er sich keine Abmahnung wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht einfängt.
Die Ebay-Richtlinien sind eher nicht so spannend. Natürlich darf man Käufer nicht täuschen. Aber Ebay ist im Maßregeln von Verkäufern sehr schwerfällig. Wenn man sich mit dem Handelspartner nicht selbst einigen kann, sollte man auf Hilfe von Ebay besser nicht zählen.

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