Antwort auf: ebay-pseudonyme

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minos

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MikkoGanz genau weiß ich auch nicht wie das dann läuft. Ich würde jedenfalls nicht selbst Kosten oder Zahlungen erstatten. Der Käufer soll den Streitfall bei Ebay eröffnen. Wenn er mit Paypal bezahlt hat, wird er eh gleich dorthin umgeleitet. Bevor Paypal zu seinen Gunsten entscheidet, wirst Du aufgefordert den Versand nachzuweisen. Was dann passiert weiß ich nicht. Ich hatte den Fall als Verkäufer bislang nicht. Probier es aus. Und wie du schon schreibst, du kannst dich dann immer noch an die Post wenden bzw. von dort Geld zurück bekommen.

Dann hatte ich Dich missinterpretiert. Ich ging davon aus, Du hättest das als Verkäufer schon mehrmals erlebt. Ich wollte grade dem Käufer den gezahlten Betrag zurückbuchen und ihn davon in Kenntnis setzen, aber dummerweise hat er inzwischen selbst einen Streifall eröffnet. Auch noch bei ebay.co.uk, wo ich offenbar auf nur auf Englisch die Formalitäten klären kann. :roll: Naja, muss ich halt durch. Soweit ich mich auf der PayPal-Seite informieren konnte, wäre eine direkte Rückerstattung wohl am einfachsten gewesen. So besteht die Gefahr, dass, wenn ich einen Versendungsnachweis erbringe (anderes könnte bei ebay ungünstige Folgen für mich habe), zu meinen Gunsten entschieden wird, der Käufer das Gelkd wieder los ist und ich ihm den Betrag dann erst zurückzahlen kann (eventuell ohne die PayPalgebühren erstattet zu bekommmen, wie sonst bei Rückerstattungen). Ist jetzt irgendwie blöd gelaufen.

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