Startseite › Foren › Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat › Bezugsquellen › eBay › Antwort auf: ebay-pseudonyme
MikkoRichtig. Ich versende in bestimmte Länder bzw. ab einem bestimmten Gesamtbetrag automatisch nur per Einschreiben. In meinen Versandkosten ist das einkalkuliert.
PS: Im Prinzip ist es wie atom schreibt. Allerdings akzeptiert PayPal bis zu 10 Einschreiben pro Jahr bei Verkäufern, die schon länger PayPal anbieten. So teilte man mir das mal mit.
Mal kurz nachgehakt: wie geht das vonstatten, bzw. was passiert dann? Käufer eröffnet einen Streitfall bzw. beantragt Käuferschutz. Normalerweise wird dann zunächst der Betrag vom PayPal-konto des Verkäufers wieder abgebucht. Wenn man als Verkäufer belegen kann, dass man die Sendung per Einschreiben verschickt hat, was dann? Dem Käufer das Geld wieder wegnehmen geht ja nicht, dann bliebe er auf dem Schaden sitzen. Zudem bekäme der Verkäufer zumindest einen Teil des Betrages eh von der Post erstattet (wenn man sich nicht zu dämlich anstellt und keinen Wert über der Haftungsgrenze angibt). Eigentlich geht es ja nur um eine eventuelle Differenz.
Ich habe grade einen Fall, dass ein Einschreiben ins Ausland offenbar verloren ging und habe mich an diesen Beitrag erinnert (musste erstmal lange nach ihm suchen). Der Kunde fragte nach 3 oder 4 Wochen, wo die Sendung bleibt. Ich nannte ihm die Versendungs-ID und habe einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt. Der läuft jetzt schon seit 2 Wochen… Meinem Käufer läuft jetzt die Zeit davon, da er binnen von nur 45 Tagen einen Streitfall bei ebay melden kann. Er will jetzt einen eröffnen. Ich bin am überlegen, ob ich ihm raten soll, auch bei PayPal Käuferschutz zu beantragen oder ob es auf das gleiche rauskommt, wenn ich ihm direkt das Geld über PayPal zurücksende. Mir erschließt sich nicht ganz, wozu der Käuferschutz (aus Sicht des Verkäufers) gut ist. Den Betrag wird mir PayPal nicht erstatten (bei den hohen Gebühren wäre das natürlich wünschenswert ;-)); ich muss mich da eh an die Post halten. Ich sehe jedenfalls keinen Vorteil gegenüber der soforttigen Kaufpreiserstattung meinerseits..
--