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ClauIch erwäge eine Anzeige nach § 187 StGB (Klick!) oder § 186 StGB (Klick!).
Das kannst Du natürlich machen, wahrscheinlich wird der Staatsanwalt aber die Eröffnung eines Verfahrens ablehnen, weil „kein öffentliches Interesse “ besteht. Dir wird dann zu einer „Privatklage“ geraten werden, mit der Du dem Übeltäter Ungemach bescheren kannst …
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