Antwort auf: ebay-pseudonyme

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MikkoIch weiß ja nicht, wie der schweizer Zoll arbeitet, aber dem deutschen Zoll reicht diese Deklaration auf dem Zollzettel mitunter nicht. Da werden dann Belege vom Empfänger verlangt, Belege über den tatsächlichen Kaufpreis oder aber eine zusätzliche schriftliche Erklärung des Absenders, dass es sich um ein Geschenk handelt, das nicht mehr als 50 Euro wert ist. Und wenn der Zoll Grund zu der Annahme hat, dass dies nicht stimmt, dann reicht nicht mal das, und es wird ein Wert festgesetzt.

Habe von dem Typ nix mehr gehört.Wollte mich bestimmt linken.Tja,nicht geklappt.

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