Antwort auf: ebay-pseudonyme

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coleporter

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Beiträge: 4,085

KATCH-22Somit ist dem Missbrauch von Seiten des Käufers generell doch auch Tür und Tor geöffnet?!

Ja, schon seltsam, dass es nicht auch sowas wie VERkäuferschutz gibt! Zumindest ein Foto der Mangelware oder dergleichen könnte man doch schon als Beweis einfordern.

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Es ist viel leichter in dem Werke eines großen Geistes die Fehler und Irrthümer nachzuweisen, als von dem Werthe desselben eine deutliche und vollständige Entwickelung zu geben. (Arthur Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung, Zürich 1988, S.531)