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abulafiaZur Trennung von Warenwert und Porto heißt es auf der Homepage vom Zoll zum Thema geringwertige Sendungen:
Es ist durchaus möglich, dass diese Regelung nicht gilt, wenn man als Gewerbetreibender bestellt, ich meine das mal irgendwo (vermutlich hier im Forum) gelesen zu haben.
Du hast Recht, ich habe noch einmal genauer nachgeforscht.
„Im Zollwertrecht beinhaltet „gewerblich“ wiederum eine Weiterveräußerungsabsicht des Empfängers. Und erst hier stellt sich überhaupt die Frage, ob die Versandkosten hinzuzurechnen sind oder nicht. Reine Geschenksendungen sind daher grundsätzlich ohne Hinzurechnung der Versandkosten zu versteuern.
Daher kommen auch für Sendungen mit kommerziellen Erwägungen, also auch eBay-Geschäfte, die Befreiungen der Versandkosten in Betracht. Das allerdings auch nur, wenn der inländische Empfänger kein Gewerbetreibender ist.“
Insofern war mein vorheriger Link nur für Gewerbetreibende zutreffend. Wenn man kein Gewerbe betreibt und somit keine Weiterveräußerungsabsicht vorliegt, sind Versandkosten nicht hinzuzuziehen.
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