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Zur Trennung von Warenwert und Porto heißt es auf der Homepage vom Zoll zum Thema geringwertige Sendungen:
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
Es ist durchaus möglich, dass diese Regelung nicht gilt, wenn man als Gewerbetreibender bestellt, ich meine das mal irgendwo (vermutlich hier im Forum) gelesen zu haben.
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