Antwort auf: ebay-pseudonyme

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#2172537  | PERMALINK

sonny

Registriert seit: 09.04.2003

Beiträge: 1,919

otisPorto wird nicht mitgerechnet, wenn man es als getrennt vom Warenwert nachweisen kann (wie bei Ebay oder Paypal-Rechnungen im Prinzip immer der Fall). So ist es jedenfalls hier beim Zoll.

Dann hast Du Glück. Rechtlich sieht es anders aus:

http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/Umsatzsteuer/so-berechnen-sie-die-einfuhrumsatzsteuer.html

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