Antwort auf: ebay-pseudonyme

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bullitt

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otisPorto wird nicht mitgerechnet, wenn man es als getrennt vom Warenwert nachweisen kann (wie bei Ebay oder Paypal-Rechnungen im Prinzip immer der Fall). So ist es jedenfalls hier beim Zoll.

SonnyDie Grenze für die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 22,-Euro, Porto wird mit eingerechnet. Also: Doch, musst Du.

Wurde die Grenze neulich nicht erhöht, oder verwechsele ich da was? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Wie sieht es aus, wenn ich als Tourist LPs einführe oder ich dortige Bekannte als Zwischenstation nutze und sie mir dann zuschicken lasse? Wie wird da bei alten Platten dann der Warenwert bestimmt? Fragen über Fragen.

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