Antwort auf: ebay-pseudonyme

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#2172523  | PERMALINK

otis
Moderator

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Beiträge: 22,557

SonnyDie Grenze für die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 22,-Euro, Porto wird mit eingerechnet. Also: Doch, musst Du.

Porto wird nicht mitgerechnet, wenn man es als getrennt vom Warenwert nachweisen kann (wie bei Ebay oder Paypal-Rechnungen im Prinzip immer der Fall). So ist es jedenfalls hier beim Zoll.

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