Antwort auf: ebay-pseudonyme

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#2172425  | PERMALINK

dougsahm
Moderator

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Beiträge: 17,863

BullittAlso du wurdest „nur“ 30 Tage lang gesperrt? Die Begründung ist dennoch eine Frechheit. Wenn sie so argumentieren, dürfen sie halt gewisse Optionen gar nicht erst anbieten. Eine solche Restriktion müsste schon beim Einstellen einer Auktion klar gemacht werden, nicht erst anschließend in Folge einer Sperrung.

Ja, so ist es. Allerdings war dazu der Chat mit einem Ebay-Mitarbeiter nötig, um diese Tatsache rauszufiltern. Die Standardbeschreibung von Ebay ist nämlich für mich nicht eindeutig und unterschiedlich zu interpretieren.
Die derzeitige Ebay-Logik ist wohl folgende: Wenn sich 30 Tage lang kein Käufer beschwert, dann wird schon alles ok sein.

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